Berufsausbildung Tierpfleger/-in (LTP)
▶ Schulwochenjahresplan 2022/23 - LTP
▶ Schulwochenjahresplan 2023/24 - LTP [folgt]
▶ Ansprechpartner: StD Hansjörg Neff
Es gibt drei Fachrichtungen:
- Fachrichtung Tierheim und Tierpension
- Fachrichtung Zoo
- Fachrichtung Klinik und Forschung
Tierpfleger/innen der Fachrichtung Tierheim und Tierpension pflegen vor allem Tiere, die ausgesetzt, abgegeben oder hilflos bzw. verletzt aufgefunden wurden. In Tierpensionen betreuen sie Haustiere während der urlaubs- oder krankheits-bedingten Abwesenheit der Tierhalter.
Zootierpfleger/innen sind verantwortlich für die Haltung und Pflege von Tieren in Zoos, Tiergärten und ähnlichen Einrichtungen.
Tierpfleger/innen der Fachrichtung Klinik und Forschung arbeiten an Universitäten, in Pharmaunternehmen, in Tierkliniken und Tierarztpraxen. Sie betreuen und züchten Versuchstiere oder wirken bei der Behandlung von Tieren in Tierarztpraxen mit.
Bildungsdauer
Die Ausbildung dauert normalerweise drei Jahre. Ausnahmen gibt es, wenn Sie über die Allgemeinen Hochschulreife, Fachhochschulreife oder über eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf verfügen: hier besteht die Möglichkeit auf Verkürzung der Ausbildung auf zwei Jahre.
Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme an der Berufsschule ist ein Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb, je nach Fachrichtung z.B. ein Zoo, Tierpark, Tierheim, eine Tierpension oder ein Betrieb, der Versuchstiere hält (z.B. eine Universität, eine Universitätsklinik oder ein Pharmaunternehmen).
Auskünfte über geeignete Ausbildungsbetriebe geben die Industrie- und Handelskammern und die Arbeitsagenturen.
Organisation der Ausbildung
Vom ersten bis dritten Ausbildungsjahr findet der Berufsschulunterricht als Blockunterricht an der Schule statt. Es handelt sich dabei um 12 bis 14 Schulwochen pro Schuljahr und Klassenstufe (in der Regel drei Blöcke mit einer Dauer von jeweils drei bis vier Wochen). Während dieser Zeit findet jeden Tag Unterricht an der Berufsschule statt. Der gültige Blockplan kann auf der Homepage der Schule im Bereich „Service“ heruntergeladen werden und wird auf Wunsch zugesandt.
Auszubildende mit sehr weiten Anfahrtswegen können während des Berufsschulunterrichtes in Wohnheimen in Karlsruhe untergebracht werden. Das Land Baden-Württemberg bezuschusst die Unterbringung. Außerdem kann eventuell Berufsausbildungsbeihilfe bei der Arbeitsagentur beantragt werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie über das Sekretariat der Schule.
Der Unterricht im Fach „Berufliche Kompetenz“ erfolgt nach der Lernfeldkonzeption. Die Lernfelder orientieren sich in Aufbau und Zielsetzung an typischen beruflichen Handlungssituationen. Unter anderem werden berufsfachliche Kompetenz, Projektkompetenz, Methodenkompetenz und Handlungskompetenz vermittelt.
Im Rahmen der Projektkompetenz bearbeiten die Auszubildenden selbständig ein bestimmtes Thema und präsentieren anschließend die Ergebnisse. Die Arbeit wird bewertet und geht mit einer Note ins Zeugnis ein.
Stundentafel
Pflichtbereich | 1. Schuljahr | 2. Schuljahr | 3. Schuljahr |
Religionslehre | 1 | 1 | 1 |
Deutsch | 1 | 1 | 1 |
Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | 1 |
Wirtschaftskunde | 1 | 1 | 1 |
Englisch | 1 | 1 | 1 |
Berufsfachliche Kompetenz, Projektkompetenz |
7 (8) | 7 | 7 |
Wahlpflichtbereich | |||
Stützunterricht Ergänzende Fächer z. B.
|
2 (1) | 2 | 2 |
INSGESAMT | 13 (14) | 13 | 13 |
Übersicht über die Lernfelder
Zeitrichtwerte | ||||
1. Jahr | 2. Jahr | 3. Jahr | ||
1 | Sich in das Berufsleben einfinden | 40 | ||
2 | Tierunterkünfte einrichten und instand halten | 80 | ||
3 | Mit Tieren umgehen | 80 | ||
4 | Bedarfsgerecht füttern und tränken | 80 | ||
5 | Tierartgemäße Körperpflege durchführen | 60 | ||
6 | Tiere transportieren | 40 | ||
7 | Kranke Tiere erkennen und versorgen | 80 | ||
8 | Fortpflanzung, Zucht und Aufzucht planen und durchführen |
60 | ||
9 | Betriebsspezifische Abläufe planen und durchführen |
40 | ||
Fachrichtung Forschung und Klinik | ||||
10 | Hygienekonzepte umsetzen | 80 | ||
11 | Hygienisch und genetisch definierte Tiere züchten | 80 | ||
12 | Hygienisch und genetisch definierte Tiere halten und versorgen |
40 | ||
13 | Bei Behandlungen und Eingriffen mitwirken | 80 | ||
Fachrichtung Zoo | ||||
14 | Aquarien und Terrarien einrichten und pflegen | 80 | ||
15 | Gehege und Volieren einrichten und pflegen | 60 | ||
16 | Wildtiere und gefährdete Haustierrassen betreuen und züchten |
80 | ||
20 | Öffentlichkeitsarbeit durchführen | 60 | ||
Fachrichtung Tierheim und Tierpension | ||||
17 | Tiere in Tierheimen und Tierpensionen halten und versorgen |
100 | ||
18 | Hunde erziehen | 40 | ||
19 | Tierheime und Tierpensionen verwalten | 80 | ||
20 | Öffentlichkeitsarbeit durchführen | 60 | ||
Summe (insgesamt 840 Std.) | 280 | 280 | 280 |
Unter bestimmten Voraussetzungen (abgeschlossene berufliche Erstausbildung, Abitur oder Fachhochschulreife) können sich Auszubildende vom Unterricht und von der Prüfung in den Fächern Deutsch und Gemeinschaftskunde befreien lassen.
Abschlussprüfung
Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und einer praktischen Abschlussprüfung. Die schriftliche Abschlussprüfung erfolgt in den Fächern Deutsch, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftskompetenz und berufsfachliche Kompetenz. Es handelt sich um eine gemeinsame Prüfung durch die Schule und die Industrie- und Handelskammer. Die praktische Abschluss-prüfung wird von den Prüfungsausschüssen der Industrie- und Handelskammern organisiert.
Kosten
Es wird kein Schulgeld erhoben. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung sind Schulbücher unentgeltlich. Die Kosten für Lernmittel, deren Art und Zweck die Leihe ausschließen, müssen anteilig übernommen werden. Fahrt- oder Unterbringungskosten können im Rahmen der geltenden Richtlinien erstattet werden.
Weiterbildungsmöglichkeiten
Weiterbildung zum/zur Tierpflegemeister/in
Anmeldung
Für die Anmeldung an der Berufsschule werden folgende Unterlagen benötigt:
- Aufnahmeantrag
- Kopie des Ausbildungsvertrages
- Zeugniskopie der zuvor besuchten Schule
Die Bewerbungsunterlagen sollten bis zum 1. Juli eines Jahres für die Aufnahme im folgenden Schuljahr bei der Schule vorliegen.