Berufsfachschule für Altenpflegehilfe (1BFAH)
▶ Informationen zur Pflegeausbildung
▶ Ansprechpartnerin: StD'in Martina Mäder-Berg
Die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer wird an der "Berufsfachschule für Altenpflegehilfe" in Verbindung mit stationären oder ambulanten Einrichtungen der Altenpflege in einem dualähnlichen Ausbildungssystem durchgeführt.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in die einjährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe ist
- der Hauptschulabschluss oder
- ein gleichwertiger Bildungsstand
außerdem:
- der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs
- der Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Altenhilfe
- ausreichend deutsche Sprachkenntnisse, sofern ein Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben wurde
Ausbildungsdauer/Ausbildungsziele
Die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfers dauert ein Jahr. Sie vermittelt Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege alter Menschen in der stationären, teilstationären, offenen und ambulanten Altenhilfe.
Im schulischen Unterricht wird die theoretische Vermittlung des Unterrichtsstoffes mit der praktischen Umsetzung verknüpft.
Organisation der Ausbildung
Die theoretische Ausbildung umfasst im Pflichtbereich 18 Unterrichtsstunden und im Wahlbereich 2 Unterrichtsstunden pro Woche. Auf den praktischen Teil der Ausbildung entfallen insgesamt 850 Stunden. Der Unterricht findet in der Regel an 2 Schultagen pro Woche statt.
Die Ausbildungsinhalte werden als Lernfelder beschrieben, die sich aus den beruflichen Aufgabenstellungen und den Handlungsabläufen der Praxis ableiten.
Stundentafel
Pflichtbereich | Stunden/Woche |
Religionslehre | 1 |
Deutsch | 1 |
Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege | 10 |
Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung | 2 |
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen | 2 |
Altenpflege als Beruf | 1 |
Wahlpflichtbereich | 1 |
INSGESAMT | 18 |
Wahlfächer | 2 |
Praxis in der Altenpflege (Gesamtstunden) | 850 |
Abschlussprüfung
Die Ausbildung wird durch eine schriftliche, eine praktische und eine mündliche Prüfung abgeschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin/anerkannter Altenpflegehelfer“ erteilt. Anschließend besteht die Möglichkeit, die 3-jährige Berufsfachschule für Pflege zu besuchen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Ausbildung gegebenenfalls um 1 Jahr verkürzt werden.
Ausbildungsvergütung
Die Vergütung wird im Ausbildungsvertrag geregelt und erfolgt in Anlehnung an oder nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag für die Krankenpflegehelferausbildung (ca. 1000 Euro brutto).
Kosten
Es wird kein Schulgeld erhoben. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung sind Schulbücher unentgeltlich. Die Kosten für Lernmittel, deren Art und Zweck die Leihe ausschließen, müssen anteilig übernommen werden. Fahrtkosten können im Rahmen der geltenden Richtlinien erstattet werden.
Anmeldung
Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen der Schule vorzulegen:
- Aufnahmeantrag
- Unterschriebener Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg mit aktuellem Passbild
- beglaubigte Nachweise laut Aufnahmevoraussetzungen
Hinweis:
Unsere Schule ist AZAV-zertifiziert. Auszubildende können daher mit Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit gefördert werden. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Arbeitsagentur: http://www.arbeitsagentur.de