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Flyer 1BFAH

Anmeldeformular 1BFAH

Informationen zur Pflegeausbildung

▶ Ansprechpartnerin: StD'in Martina Mäder-Berg

Logo AZAV-schwarz

 

Die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer wird an der "Berufsfachschule für Altenpflegehilfe" in Verbindung mit stationären oder ambulanten Einrichtungen der Altenpflege in einem dualähnlichen Ausbildungssystem durchgeführt.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die einjährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe ist

  • der Hauptschulabschluss oder
  • ein gleichwertiger Bildungsstand

außerdem:

  • der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs
  • der Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Altenhilfe
  • ausreichend deutsche Sprachkenntnisse, sofern ein Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben wurde

Ausbildungsdauer/Ausbildungsziele

Die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfers dauert ein Jahr. Sie vermittelt Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege alter Menschen in der stationären, teilstationären, offenen und ambulanten Altenhilfe.

Im schulischen Unterricht wird die theoretische Vermittlung des Unterrichtsstoffes mit der praktischen Umsetzung verknüpft.

Organisation der Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst im Pflichtbereich 18 Unterrichtsstunden und im Wahlbereich 2 Unterrichtsstunden pro Woche. Auf den praktischen Teil der Ausbildung entfallen insgesamt 850 Stunden. Der Unterricht findet in der Regel an 2 Schultagen pro Woche statt.

Die Ausbildungsinhalte werden als Lernfelder beschrieben, die sich aus den beruflichen Aufgabenstellungen und den Handlungsabläufen der Praxis ableiten.

Stundentafel

Pflichtbereich Stunden/Woche
Religionslehre 1
Deutsch 1
Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege 10
Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung 2
Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen 2
Altenpflege als Beruf 1
Wahlpflichtbereich 1
INSGESAMT 18
Wahlfächer  2
Praxis in der Altenpflege (Gesamtstunden)  850

Abschlussprüfung

Die Ausbildung wird durch eine schriftliche, eine praktische und eine mündliche Prüfung abgeschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin/anerkannter Altenpflegehelfer“ erteilt. Anschließend besteht die Möglichkeit, die 3-jährige Berufsfachschule für Pflege zu besuchen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Ausbildung gegebenenfalls um 1 Jahr verkürzt werden.

Ausbildungsvergütung

Die Vergütung wird im Ausbildungsvertrag geregelt und erfolgt in Anlehnung an oder nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag für die Krankenpflegehelferausbildung (ca. 1000 Euro brutto).

Kosten

Es wird kein Schulgeld erhoben. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung sind Schulbücher unentgeltlich. Die Kosten für Lernmittel, deren Art und Zweck die Leihe ausschließen, müssen anteilig übernommen werden. Fahrtkosten können im Rahmen der geltenden Richtlinien erstattet werden.

Anmeldung

Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen der Schule vorzulegen:

  • Aufnahmeantrag
  • Unterschriebener Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg mit aktuellem Passbild
  • beglaubigte Nachweise laut Aufnahmevoraussetzungen

Hinweis:
Unsere Schule ist AZAV-zertifiziert. Auszubildende können daher mit Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit gefördert werden. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Arbeitsagentur: http://www.arbeitsagentur.de