Berufsfachschule Hauswirtschaft und Ernährung (2BFH)
▶ Informations- und Anmeldenachmittag 2BFH
▶ Ansprechpartner: OStR Gerald Steiner
Die zweijährige Berufsfachschule mit Profil Hauswirtschaft und Ernährung (2BFH) eröffnet Hauptschülern die Möglichkeit weiterer schulischer Förderung. Zusätzlich zu den bisherigen Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Englisch werden im Bereich der Berufsfachlichen Kompetenz folgende Schwerpunkte gesetzt:
- Hauswirtschaft
- Wirtschaftslehre
- Ernährungslehre
- Erziehungslehre
- Nahrungszubereitung
- Textilarbeit
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in die zweijährige Berufsfachschule ist
- Hauptschulabschluss oder das Abschlusszeugnis des Berufseinstiegsjahrs oder
- das Versetzungszeugnis in die Klasse 10 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 9 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs oder
- das Abgangszeugnis der Klasse 9 der Realschule oder des Gymnasiums des neunjährigen Bildungsgangs oder das Abgangszeugnis der Klasse 8 des Gymnasiums des achtjährigen Bildungsgangs, wobei in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ein Durchschnitt von 4,0 erreicht sein muss und in höchstens einem dieser Fächer die Note "mangelhaft" erteilt sein darf oder
- der Nachweis eines der Nummern 1, 2 oder 3 gleichwertigen Bildungsstandes.
- Schüler/innen der Klasse 8 der Hauptschulen können auf Antrag und bei Erfüllung spezieller Voraussetzungen aufgenommen werden.
Hinweis: Die Aufnahme erfolgt zunächst auf Probe.
Bildungsdauer/Bildungsziele
In zwei Schuljahren kann die Fachschulreife, ein dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsabschluss, erreicht werden.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten neben dem allgemeinbildenden Unterricht eine gezielte Vorbereitung für spätere Berufsausbildungen, vor allem im Bereich der Hauswirtschaft und Ernährung, z.B. Hauswirtschaftliche/r Betriebsleiter/in, Diätassistent/in, Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe, Technische/r Lehrer/in.
Berufspraktikum
Im ersten Schuljahr findet ein zweiwöchiges, von der Schule begleitetes Betriebspraktikum statt. Die Schüler/innen sollen ein Berufsfeld kennen lernen und Einblicke in die Realität der Arbeitswelt gewinnen.
Stundentafel
1. Pflichtbereich | 1. Schuljahr | 2. Schuljahr |
1.1 Allgemeiner Bereich | ||
Religionslehre | 2 | 1 |
Deutsch | 3 | 2 |
Englisch | 3 | 4 |
Geschichte mit Gemeinschaftskunde | 2 | 2 |
Sport | 2 | 2 |
Mathematik | 3 | 4 |
Biologie oder Chemie oder Physik* | 2 | 2 |
1.2 Profilbereich | ||
Berufsfachliche Kompetenz | 5 | 5 |
Berufspraktische Kompetenz | 6 | 6 |
Projektkompetenz | ||
2. Wahlpflichtbereich* | 4 | 4 |
2.1 Betriebspraktikum | ||
2.2 Ergänzender Fachunterricht z.B. Textverarbeitung, Biologie, Physik, Chemie |
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2.3 Stützunterricht z.B. Deutsch, Englisch, Mathematik |
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2.4 Berufliches Vertiefungsfach | ||
3. Wahlbereich |
* wird von der Schule festgelegt
Abschlussprüfung
Die zweijährige Berufsfachschule endet mit einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Berufsfachliche Kompetenz, einer praktischen Prüfung im Fach Berufsfachliche Kompetenz und einer mündlichen Prüfung in einem Fach aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich.
Im Anschluss ist der Besuch eines beruflichen Gymnasiums oder eines Berufskollegs möglich.
Hinweis: Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildungsdauer bei hauswirtschaftlichen Ausbildungsberufen verkürzt werden.
Kosten
Es wird kein Schulgeld erhoben. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung sind Schulbücher unentgeltlich. Die Kosten für Lernmittel, deren Art und Zweck die Leihe ausschließen, müssen anteilig übernommen werden. Fahrtkosten können im Rahmen der geltenden Richtlinien erstattet werden.
Anmeldung
Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen der Schule vorzulegen:
- Aufnahmeantrag
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg und aktuellem Lichtbild
- Zeugniskopie des letzten Halbjahres- bzw. Jahreszeugnisses (beglaubigt)
Die Bewerbungsunterlagen sollten bis zum 1. März eines Jahres für die Aufnahme im folgenden Jahr bei der Schule vorliegen. Später eingehende Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze frei sind.