Flyer 3BFP

Anmeldeformular 3BFP

Informationen zur Pflegeausbildung

▶ Ansprechpartnerin: StD'in Martina Mäder-Berg

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Seit dem Jahr 2020 werden die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung zusammengeführt. Die Pflegetätigkeit ist damit nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in allen Versorgungsbereichen möglich.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in der 3BFP ist

  • der mittlere Bildungsabschluss (Realschulabschluss) oder
  • der Hauptschulabschluss plus
  • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung oder
  • eine mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege, die bestimmten Bedingungen genügen muss
  • oder eine sonstige zehnjährige allgemeine Schulbildung

außerdem:

  • der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs
  • der Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Pflege
  • ausreichend deutsche Sprachkenntnisse, sofern ein Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben wurde

Ausbildungsdauer/Ausbildungsziele

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann dauert drei Jahre in Vollzeit, in Teilzeit höchstens fünf Jahre.

Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer ist bei Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für eine qualifizierte Betreuung, Versorgung und Pflege von Menschen jeglichen Alters in allen pflegerischen Versorgungsbereichen.

Im schulischen Unterricht wird die theoretische Vermittlung des Unterrichtsstoffes mit der praktischen Umsetzung verknüpft.

Organisation der Ausbildung

Der theoretische und praktische Unterricht findet an der Bertha-von-Suttner-Schule statt und hat einen Umfang von 2.100 Stunden.

Die praktische Ausbildung ist mit 2.500 Stunden deutlich umfangreicher und umfasst alle Bereiche der Pflege:

  • Stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim)
  • Stationäre Akutpflege (Krankenhaus)
  • Ambulante Akut-/Langzeitpflege (ambulanter Pflegedienst)
  • Pflege von Kindern
  • Psychiatrische Pflege
  • Wahleinsätze (z.B. Hospiz, Beratungsstellen etc.)

Spezialisierung

Am Ende des zweiten Ausbildungsjahres haben die Auszubildenden unserer Schule das Wahlrecht auf die Spezialisierung

  • zur Pflegefachfrau /zum Pflegefachmann
  • zur Altenpflegerin /zum Altenpfleger (Vertiefungseinsatz Altenpflege)

Stundenverteilung

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung – PflAPrV) vom 2. Oktober 2018 sieht folgende Stundenverteilung für den Unterricht an der Berufsfachschule vor:

Abschlussprüfung und Berufsabschluss

Die Ausbildung wird durch drei schriftliche, eine praktische und eine mündliche Prüfung abgeschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau /Pflegefachmann“. Die Pflegetätigkeit der generalistischen Pflegefachkraft ist damit nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in allen Versorgungsbereichen möglich.

Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.

Bei Spezialisierung im Bereich Altenpflege wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin/Altenpfleger“ erteilt. Die Einsatzbereiche nach dieser abgeschlossenen Ausbildung sind in der Regel bezogen auf die Arbeit mit alten Menschen.

Ausbildungsvergütung

Vom Träger der praktischen Ausbildung erhalten Sie während der Ausbildungsdauer eine tariflich festgelegte Ausbildungsvergütung, die im Ausbildungsvertrag geregelt wird.

Kosten

Es wird kein Schulgeld erhoben. Unterrichtsmaterialien (u.a. Schulbücher, Tablets) werden unentgeltlich ausgeliehen. Fahrtkosten können im Rahmen der geltenden Richtlinien erstattet werden.

Anmeldung

Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen der Schule vorzulegen:

  • Aufnahmeantrag
  • Unterschriebener Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg mit aktuellem Passbild
  • beglaubigte Nachweise laut Aufnahmevoraussetzungen

Hinweis:
Unsere Schule ist AZAV-zertifiziert. Auszubildende können daher mit Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit gefördert werden. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Arbeitsagentur: http://www.arbeitsagentur.de