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Was ist zu tun, wenn Sie aus einem wichtigen Grund nicht in die Schule kommen können:

Ungeplante Fehlzeiten
(z.B. Krankheit)
1. Anruf im Sekretariat vor der ersten Stunde (Tel. 0721 936-61200, Fax 0721 936-61399).
    Bitte folgendes angeben:
  • Name, Vorname
  • Klasse, Klassenlehrer/in
  • Grund und voraussichtliche Dauer des Fehlens

2. Jede Fehlzeit muss schriftlich entschuldigt werden.
    Spätestens innerhalb von drei Schultagen muss in der Schule eine schriftliche Entschuldigung
    (Brief oder 
Fax, aber keine E-Mail) mit Begründung des Fehlens vorgelegt werden
     (bei Minderjährigen mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten).
     Ein Formular dazu finden Sie hier.

3. Bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften gilt:
    Fehlen im Unterricht gilt als unentschuldigtes Fehlen.

4. Nimmt ein/e Schüler/in aus Gründen, die er/sie nachweislich nicht zu vertreten hat
    (insbesondere Krankheit) nicht an einem 
Leistungsnachweis teil, so ist eine ärztliche
    Bescheinigung v
orzulegen.

5. Eine vorzeitige Entlassung aus dem Unterricht muss ebenfalls innerhalb von drei Schultagen
    schriftlich entschuldigt werden.

Geplante Fehlzeiten
(z.B. Bewerbungsgespräch)

1. Beurlaubungen sind im Voraus beim Klassenlehrer/bei der Klassenlehrerin
    bzw. bei der Schulleitung 
(mindestens 10 Tage vorher) zu beantragen. 
    Ein Formular dazu finden Sie hier.

2. Ein Fernbleiben vom Unterricht ist nur möglich, wenn dem Antrag zugestimmt wurde.