▶ Ansprechpartnerin: StD'in Martina Mäder-Berg
Das Berufskolleg für Sozialpädagogik ist eine Schulart, die den Abschluss zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher vermittelt. Durch eine Zusatzprüfung ist der Erwerb der bundesweit anerkannten Fachhochschulreife möglich.
Ausbildungsdauer/Ausbildungsziele
Die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher in Teilzeitform beginnt i.d.R. am 1. oder 15. September und dauert vier Jahre (48 Monate). Sie befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Die Schule vermittelt gemeinsam mit der Ausbildungseinrichtung die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz.
Organisation der Ausbildung
Die Ausbildung gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2000 Stunden und findet auch in der unterrichtsfreien Zeit statt. Der Träger gewährt Jahresurlaub, der nur in den Ferien genommen werden kann.
Die Organisation von Theorie und Praxis ist im Block- oder Tagesmodell möglich. Der Unterricht umfasst pro Schulwoche 15 Unterrichtsstunden.
Die Ausbildung ist gemäß AZAV zertifiziert. Es besteht daher die Fördermöglichkeit über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit.
Ausbildungsvergütung
Die Vergütung wird im Ausbildungsvertrag geregelt und erfolgt in Anlehnung an oder nach den jeweils gültigen Tarifverträgen (Staffelung im Laufe der vier Jahre).
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung besteht aus einer Facharbeit mit Kolloquium sowie einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“/ „Staatlich anerkannter Erzieher“ erteilt.
Kosten
Es wird kein Schulgeld erhoben. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung sind Schulbücher unentgeltlich. Die Kosten für Lernmittel, deren Art und Zweck die Leihe ausschließen, müssen anteilig übernommen werden. Fahrtkosten können im Rahmen der geltenden Richtlinien erstattet werden.
Anmeldung
Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen der Schule vorzulegen:
- Aufnahmeantrag mit aktuellem Passbild
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg
- beglaubigte Kopien laut Aufnahmevoraussetzung
Die Bewerbungsunterlagen sollten bis zum 1. März eines Jahres für die Aufnahme im folgenden Jahr bei der Schule vorliegen. Später eingehende Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze frei sind
Hinweis:
Unsere Schule ist AZAV-zertifiziert. Auszubildende können daher mit Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit gefördert werden. Förderung auch nach dem WeGebAU-Programm möglich. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Arbeitsagentur: http://www.arbeitsagentur.de