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Flyer 2BKSP

Aufnahmeantrag 2BKSP

Informationen 2BKSP

▶ Ansprechpartnerin: StD'in Martina Mäder-Berg

 

Logo AZAV-schwarz

 

Die Fachschule für Sozialpädagogik ist eine Schulart, die den Abschluss zur staatlich anerkannten Erzieherin/ zum staatlich anerkannten Erzieher vermittelt. Durch eine Zusatzprüfung ist der Erwerb der bundesweit anerkannten Fachhochschulreife möglich.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik ist der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen und Praktikanten oder die Fachhochschulreife, die fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife eines beruflichen Gymnasiums der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Sozialwissenschaft sowie jeweils eine einschlägige praktische Tätigkeit.

Bildungsdauer/Bildungsziele

Die dreijährige Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher ist eine Breitbandausbildung. Sie bereitet auf unterschiedliche Arbeitsfelder vor. Durch die enge Verzahnung von Theorie und Praxis wird eine fundierte Handlungskompetenz ausgebildet.

Organisation der Ausbildung

Die praktische Ausbildung findet im 1. Ausbildungsjahr im Kindergarten statt. Im 2. Ausbildungsjahr schließt sich die praktische Ausbildung  in allen weiteren sozialpädagogischen Einrichtungen an. Sie erfolgt in beiden Ausbildungsjahren an einem Tag je Unterrichtswoche und in verschiedenen Praxisblöcken. Das 3. Ausbildungsjahr entspricht dem Berufspraktikum. Es kann in allen sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt werden.

Stundentafel

Pflichtbereich 1. Schuljahr 2. Schuljahr
1. Fächer    
Religionslehre/-pädagogik 2 2
Deutsch 2 2
Englisch 2 2
2. Handlungsfelder    
Berufliches Handeln fundieren 3,5 4
Erziehung und Betreuung gestalten 3,5 4
Bildung und Entwicklung fördern I 3,5 3
Bildung und Entwicklung fördern II 5,5 5
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen 3 3
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln 2 2
Sozialpädagogisches Handeln 4 4
Wahlpflichtbereich
z.B. Musik/Rhythmik, Sport- und Bewegungspädagogik  2 2
Wahlbereich
Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife    

Abschlussprüfung

Die schulische Ausbildung wird durch eine Facharbeit mit Präsentation und anschließendem Fachgespräch, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Die bestandenen Prüfungen sind Voraussetzung für den Beginn des Berufspraktikums. Mit dem Abschluss des Berufspraktikums wird die staatliche Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher erteilt.

Kosten

Es wird kein Schulgeld erhoben. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung sind Schulbücher unentgeltlich. Die Kosten für Lernmittel, deren Art und Zweck die Leihe ausschließen, müssen anteilig übernommen werden. Fahrtkosten können im Rahmen der geltenden Richtlinien erstattet werden.

Anmeldung

Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen der Schule vorzulegen:

  • Aufnahmeantrag mit aktuellem Passbild
  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg
  • beglaubigte Kopie des letzten Halbjahres- bzw. Jahreszeugnisses

Die Bewerbungsunterlagen sollten bis zum 1. März eines Jahres für die Aufnahme im folgenden Jahr bei der Schule vorliegen. Später eingehende Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze frei sind.

 

Hinweis:
Unsere Schule ist AZAV-zertifiziert. Auszubildende können daher mit Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit gefördert werden. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Arbeitsagentur: http://www.arbeitsagentur.de