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Aufnahmeantrag BKSP T

Informationen BKSP T

▶ Ansprechpartnerin: StD'in Martina Mäder-Berg

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Das Berufskolleg für Sozialpädagogik ist eine Schulart, die den Abschluss zur staatlich anerkannten Erzieherin/zum staatlich anerkannten Erzieher vermittelt. Durch eine Zusatzprüfung ist der Erwerb der bundesweit anerkannten Fachhochschulreife möglich.

Bildungsdauer/Bildungsziele

Die vierjährige Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher ist eine Breitbandausbildung. Sie bereitet auf unterschiedliche Arbeitsfelder vor. Durch die enge Verzahnung von Theorie und Praxis wird eine fundierte Handlungskompetenz ausgebildet.

Organisation der Ausbildung

Die praktische Ausbildung findet im 1. Ausbildungsjahr im Kindergarten statt. Das 2. oder das 3. Ausbildungsjahr kann im Schulkindbereich, in Heil- und Sonderpädagogischen Einrichtungen, in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in der Krippe oder anderen besonderen Arbeitsfeldern absolviert werden. Sie erfolgt an einem Tag je Unterrichtswoche und in verschiedenen Praxisblöcken. Das 4. Ausbildungsjahr entspricht dem Berufspraktikum. Es kann in allen sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt werden.

Abschlussprüfung

Die schulische Ausbildung wird durch eine Facharbeit mit Präsentation und anschließendem Fachgespräch, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Die bestandenen Prüfungen sind Voraussetzung für den Beginn des Berufspraktikums. Zum Ende des Berufspraktiums wird ein Praktikumbericht erstellt und es findet ein Kolloquium statt. Mit dem Abschluss des Berufspraktikums wird die staatliche Anerkennung als Erzieherin oder Erzieher erteilt.

Kosten

Es wird kein Schulgeld erhoben. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung sind Schulbücher unentgeltlich. Die Kosten für Lernmittel, deren Art und Zweck die Leihe ausschließen, müssen anteilig übernommen werden. Fahrtkosten können im Rahmen der geltenden Richtlinien erstattet werden.

Anmeldung

Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen der Schule vorzulegen:

  • Aufnahmeantrag mit aktuellem Passbild
  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg
  • Zeugniskopien bzw. Nachweise laut Aufnahmevoraussetzung (beglaubigte Kopien)

Die Bewerbungsunterlagen sollten bis zum 1. März eines Jahres für die Aufnahme im folgenden Jahr bei der Schule vorliegen. Später eingehende Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze frei sind.

 

Hinweis:
Unsere Schule ist AZAV-zertifiziert. Auszubildende können daher mit Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit gefördert werden. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Arbeitsagentur: http://www.arbeitsagentur.de