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Flyer BFSAID

Übersicht sozialpädagogische Assistenz Direkteinstieg

Aufnahmeantrag BFSAID

▶ Ansprechpartnerin: StD'in Martina Mäder-Berg

 

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Die Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz, Direkteinstieg Kita, praxisintegriert ist eine Schulart, die den Abschluss zur staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistentin/zum staatlich anerkannten sozialpädagogischen Assistenten vermittelt.

Ausbildung/Ausbildungsziel

Die verkürzte praxisintegrierte Ausbildung zur sozialpädagogischen Assistentin/zum sozialpädagogischen Assistenten (Direkteinstieg Kita) beginnt in der Regel am 1. August oder 1. September und dauert zwei Jahre (23 Monate).

Nach dem ersten Jahr wird in der Regel eine Teilqualifikation (TQ1) „Schulkindbetreuerin/Schulkindbetreuer“ erworben. Am Ende des zweiten Jahres (TQ2) endet die Qualifizierung mit einer Abschlussprüfung und dem Berufsabschluss „Sozialpädagogische Assistenz“.

Die Ausbildung befähigt dazu, in Krippen/Kindertageseinrichtungen und in der Ganztagsbetreuung an Grundschulen/ in Horten bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mitzuwirken. Die Schule vermittelt gemeinsam mit der Ausbildungseinrichtung die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz

Organisation der Ausbildung

Die Ausbildung gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile. Die praktische Ausbildung umfasst in den Schulwochen im ersten Jahr zwei Tage, in den Schulwochen im zweiten Jahr drei Tage und findet auch in der unterrichtsfreien Zeit statt. Der Träger gewährt den Jahresurlaub, der nur in den Ferien genommen werden kann. Der Unterricht findet im ersten Jahr an drei Tagen im Umfang von 19 Wochenstunden, im zweiten Jahr an zwei Tagen im Umfang von 13 Wochenstunden pro Schulwoche statt. Die Ausbildung ist gemäß AZAV zertifiziert. Es besteht daher die Fördermöglichkeit über einen Bildungsgutschein durch die Agentur für Arbeit.

Ausbildungsvergütung

Die Vergütung wird im Ausbildungsvertrag geregelt und erfolgt in Anlehnung an bzw. nach den jeweils gültigen Tarifverträgen. Laut Empfehlungen des Kultusministeriums erfolgt sie idealerweise nach den Vorgaben des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst in der Entgeltgruppe 2, Stufe 2. Dabei kann ein Grundbetrag vom Träger, der Rest durch die Agentur für Arbeit finanziert werden.

Abschlussprüfung

Das zweite Jahr schließt mit einer Abschlussprüfung zur sozialpädagogischen Assistentin/zum sozialpädagogischen Assistenten ab (zwei schriftliche Prüfungen, eine mündliche Prüfung). Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung am Ende der Ausbildung wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte sozialpädagogische Assistentin“ /„Staatlich anerkannter sozialpädagogischer Assistent“ erteilt.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Unter bestimmten Voraussetzungen kann am Ende des zweiten Jahres an der Schulfremdenprüfung zur Erzieherin/ zum Erzieher teilgenommen werden. Hieran schließt sich ein halbjähriges Berufspraktikum an.

Kosten

Es wird kein Schulgeld erhoben. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung sind Schulbücher unentgeltlich. Die Kosten für Lernmittel, deren Art und Zweck die Leihe ausschließen, müssen anteilig übernommen werden. Fahrtkosten können im Rahmen der geltenden Richtlinien erstattet werden.

Anmeldung

Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen der Schule vorzulegen:

  • Aufnahmeantrag mit aktuellem Passbild
  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg
  • beglaubigte Kopie laut Aufnahmevoraussetzung

Die Bewerbungsunterlagen sollten bis zum 1. März eines Jahres für die Aufnahme im folgenden Jahr bei der Schule vorliegen. Später eingehende Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze frei sind.

 

Hinweis:
Unsere Schule ist AZAV-zertifiziert. Auszubildende können daher mit Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit gefördert werden. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Arbeitsagentur: http://www.arbeitsagentur.de