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Flyer 1BKFH

▶ Aufnahmeantrag 1BKFH

▶ Ansprechpartnerin: OStRin Daniela Boisen

Das einjährige Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht, sich durch vertieften allgemeinbildenden und fachtheoretischen Vollzeitunterricht für ein Studium an einer (Fach-)Hochschule zu qualifizieren. Die Ausbildung baut auf einem mittleren Bildungsabschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung auf.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in das einjährige Berufskolleg zum Erwerb der Fachhochschulreife sind

1.) die Fachschulreife oder der Realschulabschluss oder das Versetzungszeugnis in die Klasse 11 eines Gymnasiums oder der Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes und

2.) eine abgeschlossene, mindestens zweijährige und unserem Profil entsprechende

  • Berufsausbildung in einem anerkannten oder gleichwertig geregelten Ausbildungsberuf oder
  • schulische Berufsausbildung, ggf. in Verbindung mit einem Berufspraktikum oder
  • Berufsausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.

Der Berufsausbildung gleichgestellt ist eine einschlägige, für den Besuch des Berufskollegs förderliche Berufserfahrung von mindestens 5 Jahren.

Bildungsdauer/Bildungsziele

Die Dauer beträgt bei Vollzeitunterricht ein Schuljahr und endet mit einer Abschlussprüfung, durch deren Bestehen die Fachhochschulreife erworben wird. Sie berechtigt zum Studium aller Fachrichtungen an einer (Fach-)Hochschule.

Stundentafel

Pflichtbereich Wochenstunde
Religionslehre 1
Geschichte mit Gemeinschaftskunde 2
Deutsch 4
Englisch 6
Mathematik 6
Volks- und Betriebswirtschaftslehre 2
Pädagogik/Psychologie 2
Biologie und Gesundheitslehre 7
Projektarbeit 2

Abschlussprüfung und Probehalbjahr

In den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik und Biologie mit Gesundheitslehre findet eine landeseinheitliche schriftliche Prüfung statt.
Eine mündliche Prüfung findet in mindestens einem weiteren Fach statt.

Das erste Halbjahr gilt als Probehalbjahr; d.h. im Halbjahreszeugnis müssen die gleichen Bedingungen erfüllt sein, die auch zum Bestehen der Prüfung erfüllt sein müssen.

Bedingungen zum Bestehen der Prüfung und des Probehalbjahres sind

  • der Schnitt der Noten aller Fächer muss mindestens 4,0 sein
  • der Schnitt der Noten der Fächer der schriftlichen Prüfung muss mindestens 4,0 sein
  • wenn zwei Noten schlechter als ausreichend sind, muss ein qualifizierter Ausgleich vorliegen.

Kosten

Es wird kein Schulgeld erhoben. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung sind Schulbücher unentgeltlich. Die Kosten für Lernmittel, deren Art und Zweck die Leihe ausschließen, müssen anteilig übernommen werden. Fahrtkosten können im Rahmen der geltenden Richtlinien erstattet werden.

Anmeldung

Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen der Schule vorzulegen:

  • lückenloser, tabellarischer Lebenslauf über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg und Lichtbild
  • Zeugnis des Mittleren Bildungsabschlusses (beglaubigte Kopie)
  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (beglaubigte Kopie)

Die Bewerbungsunterlagen sollten bis zum 1. März eines Jahres für die Aufnahme im folgenden Jahr bei der Schule vorliegen. Später eingehende Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze frei sind.

Falls mehr Anmeldungen eingehen als Schulplätze zur Verfügung stehen, findet ein Auswahlverfahren statt. Sie erhalten im März eine Nachricht über Zulassung oder Nichtzulassung.

Auskünfte

Weitere Auskünfte können über das Sekretariat der Bertha-von-Suttner-Schule in Ettlingen eingeholt werden. Persönliche Beratungsgespräche sind nach vorheriger Vereinbarung gerne möglich.