Grundsatz
Jede Schule bildet einen Elternbeirat.
Mitglieder
Mitglieder des Elternbeirates sind die gewählten Klassenelternvertreter und deren Stellvertreter in ehrenamtlicher Tätigkeit.
Allgemeine Aufgaben
Der Elternbeirat
- vertritt die Eltern der Schüler einer Schule
- wahrt und pflegt das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung
- gibt der Elternschaft Gelegenheit zur Aussprache und Information
- berät Wünsche, Anregungen und Vorschläge von Eltern und unterbreitet diese der Schule
- arbeitet an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mit
- stärkt das Verständnis der Öffentlichkeit für die schulische Erziehungs- und Bildungsarbeit.