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Grundsatz

Jede Schule bildet einen Elternbeirat.

Mitglieder

Mitglieder des Elternbeirates sind die gewählten Klassenelternvertreter und deren Stellvertreter in ehrenamtlicher Tätigkeit.

Allgemeine Aufgaben

Der Elternbeirat

  • vertritt die Eltern der Schüler einer Schule
  • wahrt und pflegt das Interesse und die Verantwortung der Eltern für die Aufgaben der Erziehung
  • gibt der Elternschaft Gelegenheit zur Aussprache und Information
  • berät Wünsche, Anregungen und Vorschläge von Eltern und unterbreitet diese der Schule
  • arbeitet an der Verbesserung der inneren und äußeren Schulverhältnisse mit
  • stärkt das Verständnis der Öffentlichkeit für die schulische Erziehungs- und Bildungsarbeit.