Der Beruf des Landwirts ist vielfältig und abwechslungsreich. Im Vordergrund steht die Produktion gesunder Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft im Einklang mit der Natur, wobei mit modernste Technik gearbeitet wird. Während der Ausbildung sollte der Führerschein Klasse T erworben werden, damit Landmaschinen auf der Straße bewegt werden dürfen. Verantwortungsbewusste, nachhaltige Bewirtschaftungsmethoden schonen die Umwelt und erhalten die Bodenfruchtbarkeit sowie die landwirtschaftlichen Ökosysteme.
Die Ausbildung findet in der Regel in familiärer Atmosphäre statt. Die Berufsausbildung ist meist der erste Schritt auf dem Weg zu einer selbständigen unternehmerischen Tätigkeit. Der Beruf wird aber auch häufig im Angestelltenverhältnis auf großen landwirtschaftlichen Betrieben ausgeübt.
Ansprechpartner: StD Hansjörg Neff
Die Ausbildung zum Landwirt dauert normalerweise drei Jahre. Wenn Bewerber die Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife erworben oder eine andere Berufsausbildung abgeschlossen haben, kann das erste Ausbildungsjahr in Vollzeitform entfallen und die Ausbildung verkürzt sich auf zwei Jahre.
Für die Grundstufe (Landwirtschaftliche Berufsschule in Vollzeitform, 1. Ausbildungs-jahr)gilt:
- Abschluss- oder Abgangszeugnis der Hauptschule oder einer anderen allgemeinbildenden Schule
Für die Fachstufe I und II (2. und 3. Ausbildungsjahr) gilt:
- Erfolgreicher Abschluss der landwirtschaftlichen Vollzeitschule;
alternativ: - vorhandener Berufsabschluss in einem anderen Ausbildungsberuf oder Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife
- Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb.
Die schulische Ausbildung wird in enger Zusammenarbeit mit der Ausbildungsberatung des Landwirtschaftsamts und den Betrieben durchgeführt. Ziel ist ein Unterricht, in dem die theoretische Vermittlung des Unterrichtsstoffes mit der praktischen Umsetzung im Betrieb verknüpft wird.
Die dreijährige Ausbildung gliedert sich in die Grundstufe (1. Ausbildungsjahr), d.h. eine landwirtschaftliche Berufsschule in Vollzeit, und in die Fachstufe (2. und 3. Ausbildungsjahr).
Pflichtbereich |
1. Schuljahr |
2. Schuljahr |
3. Schuljahr |
Religionslehre |
1 |
1 |
1 |
Deutsch |
1 |
1 |
1 |
Gemeinschaftskunde |
1 |
1 |
1 |
Wirtschaftskunde |
3 |
1 |
1 |
Sport |
1 |
||
Fachlicher Bereich/fachtheoretischer Bereich |
|
||
Fachrechnen |
1 |
1 |
1 |
Pflanzenproduktion |
4 + 1* |
- |
- |
Tierproduktion |
3 |
- |
- |
Fachkunde |
- |
4* |
5 |
Praktische Fachkunde |
10 + 2* |
2* |
1 |
Fachpraxis |
8 |
- |
- |
Wahlpflichtbereich |
4(3+1*) |
2* |
2* |
Stütz- u. Ergänzungsprogramm z.B. Datenverarbeitung |
1 |
1 |
1 |
* Ein Teil des Stoffes wurde bereits in der Grundstufe unterrichtet.
Schüler der Grundstufe besuchen einen einwöchigen Landtechnik-Kurs bei der DEULA (Deutsche Lehranstalt für Agrartechnik) in Kirchheim/ Teck.
Schüler der Fachstufenklassen besuchen einen zweiwöchigen Lehrgang zur Milchviehhaltung am Landwirtschaftlichen Zentrum Baden-Württemberg (LAZBW) in Aulendorf, sowie einen einwöchigen Lehrgang zur Schweinehaltung an der Landesanstalt für Schweinezucht in Boxberg.
Darüber hinaus veranstaltet das Landwirtschaftsamt mehrere eintägige Lehrlingstreffen zu verschiedenen Themen.
Die Ausbildung wird durch eine schriftliche und eine praktische Prüfung abgeschlossen. Die schriftliche Prüfung erfolgt in den Fächern Pflanzenproduktion, Tierproduktion, Wirtschaftskunde, Deutsch und Gemeinschaftskunde mit dem Abschluss Berufsschulabschlusszeugnis. Die praktische Prüfung wird von der Landwirtschaftsverwaltung organisiert und durchgeführt. Die Absolventen erhalten als Abschlusszeugnis den Gehilfenbrief, Beruf Landwirt.
Die Vergütung wird im Ausbildungsvertrag geregelt und erfolgt in Anlehnung an den gültigen Tarifvertrag. Näheres im entsprechenden Merkblatt des jeweiligen Regierungspräsidiums.
Es wird kein Schulgeld erhoben. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung sind Schulbücher unentgeltlich. Die Kosten für Lernmittel, deren Art und Zweck die Leihe ausschließen, müssen anteilig übernommen werden. Fahrtkosten können im Rahmen der geltenden Richtlinien erstattet werden.
Landwirtschaftliche Fachschulen bieten folgende Weiterbildungsmöglichkeiten an:
- Staatlich geprüfter Wirtschafter
- Landwirtschaftsmeister
- Techniker
Für die Anmeldung an der Landwirtschaftlichen Berufsschule in Vollzeitform sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Aufnahmeantrag(im Sekretariat erhältlich oder auf der Homepage)
- Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg mit aktuellem Passbild
- Zeugniskopie der zuvor besuchten Schule
Für die Anmeldung an der Berufsschule Fachstufe I und II (z.B. bei Lehrzeitverkürzung oder Wechsel des Ausbildungsbetriebes) sind folgende Dokumente vorzulegen:
- Aufnahmeantrag
- Zeugniskopie der zuvor besuchten Schule
- Kopie des Ausbildungsvertrages
Die Bewerbungsunterlagen sollen bis zum 1. März eines Jahres für die Aufnahme im folgenden Schuljahr bei der Schule vorliegen. Später eingehende Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze frei sind.