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Die Fachschule für Sozialpädagogik ist eine Schulart, die den Abschluss zur staatlich anerkannten Erzieherin/ zum staatlich anerkannten Erzieher vermittelt. Durch eine Zusatzprüfung ist der Erwerb der bundesweit anerkannten Fachhochschulreife möglich.

Die Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher ist eine Breitbandausbildung. Sie bereitet auf unterschiedliche Arbeitsfelder vor. Durch die enge Verzahnung von Theorie und Praxis wird eine fundierte Handlungskompetenz ausgebildet.

Die Ausbildung befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben zu übernehmen und in allen sozialpädagogischen Bereichen selbständig und eigenverantwortlich als Erzieherin oder Erzieher tätig zu sein. Die Schule vermittelt gemeinsam mit der Ausbildungseinrichtung die hierzu erforderliche berufliche Handlungskompetenz.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet unter https://erzieher-in-bw.de/

Hinweis

Unsere Schule ist AZAV-zertifiziert. Auszubildende können daher mit Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit gefördert werden. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Arbeitsagentur: http://www.arbeitsagentur.de

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Mögliche Arbeitsfelder einer Erzieherin/ eines Erziehers

= Wo kann ich als Erzieherin/ als Erzieher arbeiten?

Nach Abschluss der Ausbildung können Sie in allen sozialpädagogischen Einrichtungen arbeiten, die dem Arbeitsgebiet einer Erzieherin/ eines Erziehers entsprechen. Hierzu zählen z.B.

  • Krippe (0 – 3 Jahre)
  • Kindergarten (2 – 6 Jahre)
  • Kindertagesstätte (0 – 6 Jahre)
  • andere Form der Tageseinrichtung für Kinder (z.B. Familienzentrum)
  • (Schüler-)Hort
  • Jugendzentrum
  • Heim
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Integrative / inklusive Einrichtungen

Voraussetzungen für den Beruf

= Welche Voraussetzungen muss ich persönlich mitbringen?

  • Freude im Umgang mit Kindern
  • Kontaktfreude
  • Offenheit
  • Kreativität
  • Neugierde
  • Zusammenarbeit im Team
  • Bereitschaft zur eigenen Weiterentwicklung

Wichtig ist vor allem die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen für sich selbst sowie für die Erziehung, Bildung und Betreuung anderer Menschen.

Informationen zu den Ausbildungswegen im Detail

= Wo kann ich mich über die einzelnen Ausbildungswege im Detail informieren?

Die Beschreibung der einzelnen Ausbildungswege ist unter den folgenden Links zu finden:

 "Klassisch" 2BKSP
 "PIA" BKSPIT
 "Klassisch in Teilzeit" BKSPT
 "PIA in Teilzeit" BKSPIL
Unterschiedliche Ausbildungswege zur Erzieherin/ zum Erzieher im Überblick

= Welche Ausbildungsmöglichkeiten habe ich zur Auswahl?

ÜberblickErzieherAusbildung.png

 

Unterscheidung der Ausbildungswege im Überblick

= Wie kann ich die einzelnen Ausbildungswege auf den ersten Blick voneinander unterscheiden?

ErzieherAusbildungenI.png

ErzieherAusbildungenII.png
 
Voraussetzung für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik

= Welche schulischen oder beruflichen Voraussetzungen brauche ich für die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik?

Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschule für Sozialpädagogik sind unter anderem:

  • Realschulabschluss oder Fachschulreife oder Versetzungszeugnis in Klasse oder Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums und
  • der erfolgreiche Abschluss des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik (1 BKSP) oder Berufsabschluss als Kinderpfleger/-in und
  • der schriftliche Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung

Möglich sind unter anderem auch:

  • 6 Wochen Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung und
  • Fachhochschulreife, fachgebundene oder allgemeine Hochschulreife oder
  • abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich oder
  • Führung eines Familienhaushalts mit mindestens einem Kind für die Dauer von drei Jahren oder
  • mind. 2-jährige Tätigkeit als Tagesmutter mit mehreren Kindern bzw. Vollzeittätigkeit mit Kindern in einer sozialpädagogischen Einrichtung

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können an Hochschulen erworbene Kompetenzen anerkannt werden, so dass die Ausbildung um ein Jahr verkürzt werden kann (Prüfung im Einzelfall notwendig!).

Informationen zur Voraussetzung 1BKSP

= Wo finde ich Informationen zum einjährigen Berufskolleg als Aufnahmevoraussetzung?

Die Beschreibung des einjährigen Berufskollegs für Sozialpädagogik ist unter folgendem Link zu finden: 1BKSP

Informationen über die Bertha-von-Suttner-Schule

= Was ermöglicht mir die Bertha-von-Suttner-Schule neben der Ausbildung noch und was macht die Schule für mich besonders?

Kennenlern-/ Einführungstags, Begrüßung der neuen Klassen

  • Wandertage
  • Exkursionen
  • Bilderbuchwoche
  • Theaterprojekt
  • Theater-AG der Schule, Sporttage, Sportturniere

und Vieles mehr.

Wir legen an unserer Schule im Sinne unseres Logos und unseres Leitbildes großen Wert auf Verantwortung für Mensch, Tier und Umwelt. Das bedeutet unter anderem, dass wir uns gegenseitig mit Wertschätzung, Respekt und Toleranz begegnen und uns alle mitverantwortlich fühlen für die gemeinsame Gestaltung des Schulalltags.

Kosten für die Ausbildung

= Muss ich für die Ausbildung bezahlen?

Es wird kein Schulgeld erhoben. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung sind Schulbücher unentgeltlich. Die Kosten für Lernmittel, deren Art und Zweck die Leihe ausschließen, müssen anteilig übernommen werden. Fahrtkosten können im Rahmen der geltenden Richtlinien erstattet werden.

Bewerbung/ Anmeldung

= Wo und wie kann ich mich für einen Schulplatz bewerben bzw. anmelden?

Für das einjährige Berufskolleg gilt die online-Bewerbung über das Bewerberportal BewO: www.schule-in-bw.de/bewo

Zur Bewerbung für die unterschiedlichen Ausbildungswege zur Erzieherin/ zum Erziehersind folgende Unterlagen der Schule vorzulegen (vgl. Aufnahmevoraussetzungen):

  • Aufnahmeantrag
  • unterschriebener Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg mit aktuellem Passbild
  • beglaubigte Kopie des letzten Halbjahres- ,Jahres- bzw. Abschlusszeugnisses
  • nach Möglichkeit der Nachweis für einen Ausbildungsplatz in einer sozialpädagogischen Einrichtung laut Voraussetzungen der einzelnen Ausbildungswege

Die Bewerbungsunterlagen für das 1BKSP müssen bis zum 1. März eines Jahres für die Aufnahme im folgenden Jahr bei der Schule vorliegen.

Für alle anderen Schularten werden Bewerbungen entgegengenommen, solange Schulplätze vorhanden sind. 

Hinweis

Unsere Schule ist AZAV-zertifiziert. Auszubildende können daher mit Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit gefördert werden. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Arbeitsagentur: http://www.arbeitsagentur.de

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