Die Tierpflegerausbildung wird in drei Fachrichtungen angeboten:
- Fachrichtung Tierheim und Tierpension
- Fachrichtung Zoo
- Fachrichtung Klinik und Forschung
Tierpflegerinnen und Tierpfleger der Fachrichtung Tierheim und Tierpension arbeiten vor allem mit Tieren, die ausge-setzt, abgegeben oder hilflos aufgefunden wurden oder sie betreuen Haustiere während der urlaubs- bzw. krankheitsbedingten Abwesenheit ihrer Halter.
Zootierpflegerinnen und Zootierpfleger sind für die Haltung und Pflege von Tieren in Zoos, Tiergärten und ähnlichen Einrichtungen verantwortlich.
Tierpflegerinnen und Tierpfleger der Fachrichtung Klinik und Forschung arbeiten z.B. in Forschungseinrichtungen von Universitäten und Chemie- und Pharmaunternehmen, in Tierkliniken und Tierarztpraxen. Sie betreuen und züchten Versuchstiere, die zur Klärung wissenschaftlicher Fragestellungen gehalten werden. In Tierarztpraxen assistieren sie bei der Behandlung von Tieren.
Ansprechpartner: StD Hansjörg Neff
Voraussetzung für die Aufnahme an der Berufsschule ist ein Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb, je nach Fachrichtung z.B. ein Zoo, Tierpark, Tierheim, eine Tierpension oder ein Betrieb, der Versuchstiere hält (z.B. eine Universität, eine Universitätsklinik oder ein Pharmaunternehmen).
Auskünfte über geeignete Ausbildungsbetriebe können bei Industrie- und Handelskammern und Arbeitsagenturen eingeholt werden.
Die Ausbildung dauert normalerweise drei Jahre. Wenn Bewerber über die Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder über eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf verfügen, besteht die Möglichkeit, die Ausbildung auf zwei Jahre zu verkürzen. Der Besuch der Grundstufe entfällt unter diesen Umständen.
Vom ersten bis dritten Ausbildungsjahr findet der Berufsschulunterricht als Blockunterricht an der Schule statt. Es handelt sich dabei um 12 bis 14 Schulwochen pro Schuljahr und Klassenstufe (in der Regel drei Blöcke mit einer Dauer von jeweils drei bis vier Wochen). Während dieser Zeit findet jeden Tag Unterricht an der Berufsschule statt. Der gültige Blockplan wird auf der Homepage der Schule veröffentlicht.
Auszubildende mit sehr weiten Anfahrtswegen können während des Berufsschulunterrichts in Wohnheimen in Karlsruhe untergebracht werden. Das Land Baden-Württemberg bezuschusst die Unterbringung derart, dass Auszubildende nur geringe Eigenbeiträge aufwenden müssen. Außerdem kann eventuell Berufsausbildungsbeihilfe bei der Arbeitsagentur beantragt werden.
Der Unterricht im Fach „Berufliche Kompetenz“ erfolgt nach der Lernfeldkonzeption. Die Lernfelder orientieren sich in Aufbau und Zielsetzung an typischen beruflichen Handlungssituationen. Unter anderem werden berufsfachliche Kompetenz, Projektkompetenz, Methodenkompetenz und Handlungskompetenz vermittelt.
Im Rahmen der Projektkompetenz bearbeiten die Auszubildenden selbständig ein bestimmtes Thema und präsentieren anschließend die Ergebnisse. Die Arbeit wird bewertet und geht mit einer Note ins Zeugnis ein. Die weiteren Schulfächer sind der folgenden Stundentafel zu entnehmen.
Pflichtbereich |
1. Schuljahr |
2. Schuljahr |
3. Schuljahr |
Religionslehre |
1 |
1 |
1 |
Deutsch |
1 |
1 |
1 |
Gemeinschaftskunde |
1 |
1 |
1 |
Wirtschaftskunde |
1 |
1 |
1 |
Englisch |
1 |
1 |
1 |
Berufsfachliche Kompetenz, |
7 (8) |
7 |
7 |
Wahlpflichtbereich |
|||
Stützunterricht
|
2 (1) |
2 |
2 |
INSGESAMT |
13 (14) |
13 |
13 |
Zeitrichtwerte |
||||
1. Jahr |
2. Jahr |
3. Jahr |
||
1 |
Sich in das Berufsleben einfinden |
40 |
||
2 |
Tierunterkünfte einrichten und instand halten |
80 |
||
3 |
Mit Tieren umgehen |
80 |
||
4 |
Bedarfsgerecht füttern und tränken |
80 |
||
5 |
Tierartgemäße Körperpflege durchführen |
60 |
||
6 |
Tiere transportieren |
40 |
||
7 |
Kranke Tiere erkennen und versorgen |
80 |
||
8 |
Fortpflanzung, Zucht und Aufzucht planen |
60 |
||
9 |
Betriebsspezifische Abläufe planen |
40 |
||
Fachrichtung Forschung und Klinik |
||||
10 |
Hygienekonzepte umsetzen |
80 |
||
11 |
Hygienisch und genetisch definierte Tiere züchten |
80 |
||
12 |
Hygienisch und genetisch definierte Tiere |
40 |
||
13 |
Bei Behandlungen und Eingriffen mitwirken |
80 |
||
Fachrichtung Zoo |
||||
14 |
Aquarien und Terrarien einrichten und pflegen |
80 |
||
15 |
Gehege und Volieren einrichten und pflegen |
60 |
||
16 |
Wildtiere und gefährdete Haustierrassen betreuen |
80 |
||
20 |
Öffentlichkeitsarbeit durchführen |
60 |
||
Fachrichtung Tierheim und Tierpension |
||||
17 |
Tiere in Tierheimen und Tierpensionen halten |
100 |
||
18 |
Hunde erziehen |
40 |
||
19 |
Tierheime und Tierpensionen verwalten |
80 |
||
20 |
Öffentlichkeitsarbeit durchführen |
60 |
||
Summe (insgesamt 840 Std.) |
280 |
280 |
280 |
Unter bestimmten Voraussetzungen (abgeschlossene berufliche Erstausbildung, Abitur oder Fachhochschulreife) können sich Auszubildende vom Unterricht und von der Prüfung in den Fächern Deutsch und Gemeinschaftskunde befreien lassen.
Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung. Die schriftliche Abschlussprüfung wird in den Fächern Deutsch, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftskompetenz und berufsfachliche Kompetenz an der Schule durchgeführt. Es handelt sich um eine gemeinsame Prüfung durch Schule und Industrie- und Handelskammer. Die Zwischenprüfung im zweiten Ausbildungsjahr sowie der praktische Teil der Abschlussprüfung werden von den Industrie- und Handelskammern organisiert.
Es wird kein Schulgeld erhoben. Es besteht grundsätzlich Lernmittelfreiheit, d.h. Schulbücher werden den Schülern unentgeltlich leihweise überlassen; nur die Kosten für Lernmittel, deren Art und Zweck die Leihe ausschließen, müssen anteilig übernommen werden. Fahrt- oder Unterbringungskosten können im Rahmen der geltenden Richtlinien erstattet werden.
Über die Weiterbildung zum Tierpflegemeister informiert die Agentur für Arbeit.
Für die Anmeldung an der Berufsschule werden folgende Unterlagen benötigt:
- Ausgefüllter Aufnahmeantrag
- Kopie des Ausbildungsvertrages
- Zeugniskopie der zuvor besuchten Schule
Die Bewerbungsunterlagen sollen bis zum 1. März eines Jahres für die Aufnahme im folgenden Schuljahr bei der Schule vorliegen. Später eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden, wenn noch freie Schulplätze vorhanden sind.