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Die Tierpflegerausbildung wird in drei Fachrichtungen angeboten:

  • Fachrichtung Tierheim und Tierpension
  • Fachrichtung Zoo
  • Fachrichtung Klinik und Forschung

Tierpflegerinnen und Tierpfleger der Fachrichtung Tierheim und Tierpension arbeiten vor allem mit Tieren, die ausge-setzt, abgegeben oder hilflos aufgefunden wurden oder sie betreuen Haustiere während der urlaubs- bzw. krankheitsbedingten Abwesenheit ihrer Halter.

Zootierpflegerinnen und Zootierpfleger sind für die Haltung und Pflege von Tieren in Zoos, Tiergärten und ähnlichen Einrichtungen verantwortlich.

Tierpflegerinnen und Tierpfleger der Fachrichtung Klinik und Forschung arbeiten z.B. in Forschungseinrichtungen von Universitäten und Chemie- und Pharmaunternehmen, in Tierkliniken und Tierarztpraxen. Sie betreuen und züchten Versuchstiere, die zur Klärung wissenschaftlicher Fragestellungen gehalten werden. In Tierarztpraxen assistieren sie bei der Behandlung von Tieren.

Ansprechpartner: StD'in Katharina Stiebel

Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme an der Berufsschule ist ein Ausbildungsvertrag mit einem anerkannten Ausbildungsbetrieb, je nach Fachrichtung z.B. ein Zoo, Tierpark, Tierheim, eine Tierpension oder ein Betrieb, der Versuchstiere hält (z.B. eine Universität, eine Universitätsklinik oder ein Pharmaunternehmen).

Auskünfte über geeignete Ausbildungsbetriebe können bei Industrie- und Handelskammern und Arbeitsagenturen eingeholt werden.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert normalerweise drei Jahre. Wenn Bewerber über die Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder über eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen Beruf verfügen, besteht die Möglichkeit, die Ausbildung auf zwei Jahre zu verkürzen. Der Besuch der Grundstufe entfällt unter diesen Umständen.

Organisation der Ausbildung

Vom ersten bis dritten Ausbildungsjahr findet der Berufsschulunterricht als Blockunterricht an der Schule statt. Es handelt sich dabei um 12 bis 14 Schulwochen pro Schuljahr und Klassenstufe (in der Regel drei Blöcke mit einer Dauer von jeweils drei bis vier Wochen). Während dieser Zeit findet jeden Tag Unterricht an der Berufsschule statt. Der gültige Blockplan wird auf der Homepage der Schule veröffentlicht.

Auszubildende mit sehr weiten Anfahrtswegen können während des Berufsschulunterrichts in Wohnheimen in Karlsruhe untergebracht werden. Das Land Baden-Württemberg bezuschusst die Unterbringung derart, dass Auszubildende nur geringe Eigenbeiträge aufwenden müssen. Außerdem kann eventuell Berufsausbildungsbeihilfe bei der Arbeitsagentur beantragt werden.

Der Unterricht im Fach „Berufliche Kompetenz“ erfolgt nach der Lernfeldkonzeption. Die Lernfelder orientieren sich in Aufbau und Zielsetzung an typischen beruflichen Handlungssituationen. Unter anderem werden berufsfachliche Kompetenz, Projektkompetenz, Methodenkompetenz und Handlungskompetenz vermittelt.

Im Rahmen der Projektkompetenz bearbeiten die Auszubildenden selbständig ein bestimmtes Thema und präsentieren anschließend die Ergebnisse. Die Arbeit wird bewertet und geht mit einer Note ins Zeugnis ein. Die weiteren Schulfächer sind der folgenden Stundentafel zu entnehmen.

Stundentafel
Pflichtbereich1. Schuljahr2. Schuljahr3. Schuljahr
Religionslehre 1 1 1
Deutsch 1 1 1
Gemeinschaftskunde 1 1 1
Wirtschaftskunde 1 1 1
Englisch 1 1 1
Berufsfachliche Kompetenz,
Projektkompetenz
7 (8) 7 7
Wahlpflichtbereich   

Stützunterricht
Ergänzende Fächer z. B.
- Computeranwendung
- Zusatzqualifikationen

2 (1) 2 2
INSGESAMT 13 (14) 13 13
Übersicht über die Lernfelder
Lernfeld  Zeitrichtwerte
1. Jahr2. Jahr3. Jahr
1 Sich in das Berufsleben einfinden 40    
2 Tierunterkünfte einrichten und instand halten 80    
3 Mit Tieren umgehen 80    
4 Bedarfsgerecht füttern und tränken 80    
5 Tierartgemäße Körperpflege durchführen   60  
6 Tiere transportieren   40  
7 Kranke Tiere erkennen und versorgen   80  
8 Fortpflanzung, Zucht und Aufzucht planen
und durchführen
  60  
9 Betriebsspezifische Abläufe planen
und durchführen
  40  
  Fachrichtung Forschung und Klinik      
10 Hygienekonzepte umsetzen      80
11 Hygienisch und genetisch definierte Tiere züchten      80
12 Hygienisch und genetisch definierte Tiere
halten und versorgen
    40
13 Bei Behandlungen und Eingriffen mitwirken     80
  Fachrichtung Zoo      
14 Aquarien und Terrarien einrichten und pflegen     80
15 Gehege und Volieren einrichten und pflegen     60
16 Wildtiere und gefährdete Haustierrassen betreuen
und züchten
    80
20 Öffentlichkeitsarbeit durchführen     60
  Fachrichtung Tierheim und Tierpension      
17 Tiere in Tierheimen und Tierpensionen halten
und versorgen
    100
18 Hunde erziehen     40
19 Tierheime und Tierpensionen verwalten     80
20 Öffentlichkeitsarbeit durchführen     60
  Summe (insgesamt 840 Std.)  280 280 280

Unter bestimmten Voraussetzungen (abgeschlossene berufliche Erstausbildung, Abitur oder Fachhochschulreife) können sich Auszubildende vom Unterricht und von der Prüfung in den Fächern Deutsch und Gemeinschaftskunde befreien lassen.

Abschlussprüfung

Die Ausbildung endet mit einer schriftlichen und praktischen Abschlussprüfung. Die schriftliche Abschlussprüfung wird in den Fächern Deutsch, Gemeinschaftskunde, Wirtschaftskompetenz und berufsfachliche Kompetenz an der Schule durchgeführt. Es handelt sich um eine gemeinsame Prüfung durch Schule und Industrie- und Handelskammer. Die Zwischenprüfung im zweiten Ausbildungsjahr sowie der praktische Teil der Abschlussprüfung werden von den Industrie- und Handelskammern organisiert.

Kosten

Es wird kein Schulgeld erhoben. Es besteht grundsätzlich Lernmittelfreiheit, d.h. Schulbücher werden den Schülern unentgeltlich leihweise überlassen; nur die Kosten für Lernmittel, deren Art und Zweck die Leihe ausschließen, müssen anteilig übernommen werden. Fahrt- oder Unterbringungskosten können im Rahmen der geltenden Richtlinien erstattet werden.

Weiterbildungsmöglichkeiten

Über die Weiterbildung zum Tierpflegemeister informiert die Agentur für Arbeit.

Anmeldung

Für die Anmeldung an der Berufsschule werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausgefüllter Aufnahmeantrag
  • beglaubigte Kopie des Ausbildungsvertrages
  • Zeugniskopie der zuvor besuchten Schule
  • Lebenslauf

Die Bewerbungsunterlagen sollen bis zum 1. März eines Jahres für die Aufnahme im folgenden Schuljahr bei der Schule vorliegen. Später eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden, wenn noch freie Schulplätze vorhanden sind.