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Das einjähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik ist eine Schulart für alle, die einen Realschulabschluss vorweisen können und die sich auf die Berufsausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher vorbereiten.

Die Ausbildung im einjährigen Berufskolleg für Sozialpädagogik dauert ein Jahr. Sie erfolgt zunächst auf Probe und vermittelt erste fachliche Grundlagen für den Beruf einer Erzieherin bzw. eines Erziehers.

Das einjährige Berufskolleg vermittelt eine generelle Orientierung und elementares Handlungswissen für den Beruf der Erzieherin / des Erziehers. Eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis ermöglicht den Erwerb fundierter Handlungskompetenz und fördert die Persönlichkeit des Auszubildenden.

Voraussetzungen

Aufnahmevoraussetzungen für das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik sind unter anderem:

  • Realschulabschluss
  • oder Fachschulreife
  • oder Werkrealschulabschluss
  • oder Versetzungszeugnis in Kl. 11 eines Gymnasiums bzw. 10 des 8-jährigen Gymnasiums
  • oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsstandes

und

  • ein schriftlicher Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer sozialpädagogischen Einrichtung (Ausbildungsvereinbarung).

Bei ausländischen Bildungsnachweisen sind ausreichend deutsche Sprachkenntnisse nachzuweisen.

Organisation der Ausbildung

Die Ausbildung gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile. Der Unterricht findet in der Regel an drei Schultagen pro Woche statt. Die Ausbildungsinhalte der Praxis werden an zwei Tagen pro Woche in einer Tageseinrichtung für Kinder (z.B. Krippe, Kindergarten/ Kindertageseinrichtung, Hort …) vermittelt und geübt. Zusätzlich werden im Rahmen von Blockwochen in der Praxis bereits vermittelte Inhalte erprobt.

Grundsätzlich wird hierbei eine intensive Verzahnung zwischen Theorie und Praxis berücksichtigt.

Stundentafel

Pflichtbereich

Stunden/ Woche

1. Fächer

 

Religionslehre/-pädagogik

1

Deutsch

1

Englisch

2

2. Handlungsfelder

 

Berufliches Handeln fundieren

4

Erziehung und Betreuung gestalten

3

Bildung und Entwicklung fördern I

3

Bildung und Entwicklung fördern II

5

Sozialpädagogisches Handeln/ Praxis

9

Wahlpflichtbereich

z.B. Musik/Rhythmik, Sport- und Bewegungspädagogik

2

Insgesamt

30

Abschlussprüfung

Es findet keine Abschlussprüfung statt. Das Ausbildungsziel ist erreicht, wenn der Durchschnitt aller Noten mindestens 4,0 und die Note im Handlungsfeld Sozialpädagogisches Handeln 4,0 oder besser ist.

Ausbildungsvergütung

Das einjährige Berufskolleg für Sozialpädagogik ist eine schulische Vorbereitung für die Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher, somit wird keine Ausbildungsvergütung gezahlt. Unter Umständen kann BAföG zur individuellen Förderung beantragt werden.

Bewerbung / Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt bis spätestens 1. März eines Jahres online unter: www.schule-in-bw.de/bewo ab Mitte Januar eines Jahres. Unter dem angegebenen Link ist ein ausführlicher Bewerberleitfaden zu finden.

Zusätzlich müssen in der Schule abgegeben werden:

  • der ausgedruckte, unterschriebene, online ausgefüllte BewO-Aufnahmeantrag, Erziehungsberechtigte müssen bei Minderjährigen auch unterschreiben
  • ein unterschriebener Lebenslauf in tabellarischer Form mit vollständigen Angaben über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg
  • eine beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses bzw. Jahreszeugnisses, maßgebend für die Aufnahme ist grundsätzlich das Abschlusszeugnis
  • nach Möglichkeit eine formlose Bestätigung einer sozialpädagogischen Einrichtung über einen Praktikumsplatz für das Schuljahr.

Die Bewerbung muss bis zum 1. Märzeines Jahres für die Aufnahme im folgenden Jahr online erfolgen, die Schulplätze werden zentral vergeben. Eine spätere Aufnahme in das Berufskolleg für Sozialpädagogik ist nur möglich, wenn noch Schulplätze frei sind (Nachrückverfahren ab April).