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Organisation der Ausbildung

Die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher beginnt in der Regel am 1. oder 15. September und dauert drei Jahre (36 Monate). Sie gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2000 Stunden in einer Tageseinrichtung für Kinder/ sozialpädagogischen Einrichtung und findet auch in der unterrichtsfreien Zeit statt. Der Träger gewährt den Jahresurlaub, der nur in den Ferien genommen werden kann.

Der Unterricht findet in der Regel in Blöcken von mehreren Wochen im Wechsel mit Praxisblöcken statt. Der Unterricht der Stundentafel wird für die Unterrichtswochen der Schulblöcke umgerechnet, so dass sich eine durchschnittliche Unterrichtszeit von ca. 30 bis 33 Wochenstunden ergibt. Während der Praxisblöcke findet kein Unterricht statt. Die Arbeitszeit in der Einrichtung richtet sich nach dem Vertrag, der mit dem Träger der Einrichtung abgeschlossen wurde und entspricht einer Vollzeitstelle (i.d.R. 39-40 Stunden/Woche).

Stundentafel

Pflichtbereich

1. Schuljahr

2. Schuljahr

3. Schuljahr

1. Fächer

     

Religionslehre/-pädagogik

2

1

1

Deutsch

1

2

1

Englisch

1

2

1

2. Handlungsfelder

     

Berufliches Handeln fundieren

2,5

2,5

2,5

Erziehung und Betreuung gestalten

2,5

2

3

Bildung und Entwicklung fördern I

2

2,5

2

Bildung und Entwicklung fördern II

4,5

3

3

Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen

2

2

2

Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln

1

1

2

Wahlpflichtbereich

 

z.B. Musik/Rhythmik, Sport- und Bewegungspädagogik

2

2

2

Insgesamt

20,5

20

19,5

 

     

Sozialpädagogisches Handeln/ Praxis

gesamt mindestens 2000 Stunden

650

650

700

       

Wahlbereich

 

Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife

     

Mathematik

2

2

2

Englisch

1

---

1

Abschlussprüfung

Die Ausbildung wird durch eine Facharbeit mit anschließendem Kolloquium, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“ erteilt. Laut Berufsbildungsgesetz wird mit abgeschlossener Ausbildung aktuell der „Bachelor Professional im Sozialwesen“erteilt, der nach derzeitigem Landeshochschulgesetz zum Studium innerhalb Baden-Württembergs berechtigt.

Ausbildungsvergütung

Die dreijährige Ausbildung wird vom Träger der Ausbildung, mit dem ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird, vergütet. Die Vergütung wird im Vertrag geregelt und erfolgt in Anlehnung an oder nach den jeweils gültigen Tarifverträgen (Staffelung im Laufe der drei Jahre, aktuell ca. 1.190,- Euro bis 1.350,- Euro brutto).

Bewerbung / Anmeldung

Zur Bewerbung für die PIA „praxisintegrierte“ Ausbildung sind folgende Unterlagen der Schule vorzulegen:

  • Aufnahmeantrag
  • unterschriebener Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg mit aktuellem Passbild
  • beglaubigte Kopie des letzten Halbjahres-, Jahres- bzw. Abschlusszeugnisses
  • weitere Nachweise z.B. über Praxiszeiten
  • nach Möglichkeit formlose Bestätigung oder einen Ausbildungsvertragmit einem von der Schule als geeignet angesehenem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Die Bewerbungsunterlagen sollten bis zum 1. Märzeines Jahres für die Aufnahme im folgenden Jahr bei der Schule vorliegen. Später eingehende Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze frei sind.

Hinweis

Unsere Schule ist AZAV-zertifiziert. Auszubildende können daher mit Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit gefördert werden. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Arbeitsagentur: http://www.arbeitsagentur.de

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