Die klassische Ausbildung gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile. Das Praktikum erfolgt im Umfang von einem Tag je Unterrichtswoche, die anderen vier Tage findet Unterricht an der Fachschule statt. Zusätzlich werden im Rahmen von Blockwochen in der Praxis bereits vermittelte Inhalte erprobt und vertieft. Die Schulferien sind in der Regel freie Zeit.
Die praktische Ausbildung findet an unserer Schule im 1. Ausbildungsjahr im Kindergarten statt. Im 2. Ausbildungsjahrschließt sich die praktische Ausbildung in allen weiteren sozialpädagogischen Einrichtungen an.
Das 3. Ausbildungsjahr entspricht dem Berufspraktikum. Für das dritte Jahr wird ein Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer Einrichtung geschlossen. Es wird in der Regel in Vollzeit in einer Tageseinrichtung für Kinder absolviert. Der Träger gewährt den Jahresurlaub.
Pflichtbereich |
1. Schuljahr |
2. Schuljahr |
1. Fächer |
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Religionslehre/-pädagogik |
2 |
2 |
Deutsch |
2 |
2 |
Englisch |
2 |
2 |
2. Handlungsfelder |
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Berufliches Handeln fundieren |
3,5 |
4 |
Erziehung und Betreuung gestalten |
3,5 |
4 |
Bildung und Entwicklung fördern I |
3,5 |
3 |
Bildung und Entwicklung fördern II |
5,5 |
5 |
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen |
3 |
3 |
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln |
2 |
2 |
Sozialpädagogisches Handeln/ Praxis |
4 |
4 |
Wahlpflichtbereich |
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z.B. Musik/Rhythmik, Sport- und Bewegungspädagogik |
2 |
2 |
Insgesamt |
33 |
33 |
Wahlbereich |
||
Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife Mathematik |
3 |
3 |
Die schulische Ausbildung wird durch eine Facharbeit mit Präsentation und anschließendem Fachgespräch, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Die bestandenen Prüfungen sind Voraussetzung für den Beginn des Berufspraktikums.
Zum Abschluss des Berufspraktikums erfolgt ein Kolloquium auf der Grundlage eines Praktikumsberichtes, der während des dritten Jahres erstellt wird.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“ erteilt. Laut Berufsbildungsgesetz wird mit abgeschlossener Ausbildung aktuell der „Bachelor Professional im Sozialwesen“erteilt, der nach derzeitigem Landeshochschulgesetz zum Studium innerhalb Baden-Württembergs berechtigt.
Während der ersten zwei Ausbildungsjahre erfolgt in der Regel keine Vergütung. Eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung ist die Förderung durch die Agentur für Arbeit oder durch BAföG.
Die Vergütung im dritten Ausbildungsjahr wird im Vertrag geregelt und erfolgt in Anlehnung an oder nach den jeweils gültigen Tarifverträgen (aktuell ca. 1.650,- Euro brutto).
Zur Bewerbung für die „klassische“ Ausbildung sind folgende Unterlagen der Schule vorzulegen:
- Aufnahmeantrag
- unterschriebener Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg mit aktuellem Passbild
- beglaubigte Kopie des letzten Halbjahres-, Jahres- bzw. Abschlusszeugnisses
- weitere Nachweise z.B. über Praxiszeiten
- nach Möglichkeit formlose Bestätigung eines Kindergartens (Kinder im Alter von 2-6 Jahren) über einen Praktikumsplatz für das erste Ausbildungsjahr.
Die Bewerbungsunterlagen sollten bis zum 1. Märzeines Jahres für die Aufnahme im folgenden Jahr bei der Schule vorliegen. Später eingehende Bewerbungen werden berücksichtigt, solange Schulplätze vorhanden sind.
Hinweis
Unsere Schule ist AZAV-zertifiziert. Auszubildende können daher mit Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit gefördert werden. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Arbeitsagentur: http://www.arbeitsagentur.de
Sollte diese Fördermöglichkeit nicht in Frage kommen, kann unter Umständen BAföG beantragt werden.