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Seit dem Jahr 2020 werden die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer generalistischen Ausbildung zusammengeführt. Die Pflegetätigkeit ist damit nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in allen Versorgungsbereichen möglich.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in der 3BFP ist

  • der mittlere Bildungsabschluss (Realschulabschluss)
  • oder der Hauptschulabschluss und
    • eine mindestens zweijährige Berufsausbildung
    • oder eine mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege, die bestimmten Bedingungen genügen muss
  • oder eine sonstige zehnjährige allgemeine Schulbildung

und

  • der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs
  • der Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Pflege
  • ausreichend deutsche Sprachkenntnisse, sofern ein Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben wurde
Ausbildungsdauer/Ausbildungsziele

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann beginnt in der Regel am 01. August und dauert drei Jahre in Vollzeit (36 Monate), in Teilzeit höchstens fünf Jahre.

Eine Verkürzung der Ausbildungsdauer ist bei Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Die Ausbildung vermittelt Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für eine qualifizierte Betreuung, Versorgung und Pflege von Menschen jeglichen Alters in allen pflegerischen Versorgungsbereichen.

Im schulischen Unterricht wird die theoretische Vermittlung des Unterrichtsstoffes mit der praktischen Umsetzung verknüpft.

Organisation der Ausbildung

Der theoretische und praktische Unterricht an der Schule hat in den drei Jahren einen Umfang von 2.100 Stunden.

Die praktische Ausbildung ist mit 2.500 Stunden deutlich umfangreicher und umfasst alle Bereiche der Pflege:

  • Stationäre Langzeitpflege (Pflegeheim)
  • Stationäre Akutpflege (Krankenhaus)
  • Ambulante Akut-/Langzeitpflege (ambulanter Pflegedienst)
  • Pflege von Kindern (Pädiatrie)
  • Psychiatrische Pflege (Psychiatrie)
  • Wahleinsätze (z.B. Hospiz, Beratungsstellen etc.)

Die praktische Arbeitszeit richtet sich nach dem Vertrag, der mit dem Träger des Versorgungsbereiches abgeschlossen wurde und entspricht einer Vollzeitstelle (ca. 40 Wochenstunden). Der Träger gewährt den Jahresurlaub, der nur in der unterrichtsfreien Zeit genommen werden kann.

Stundentafel

Pflichtbereich

1. Schuljahr

2. Schuljahr

3. Schuljahr

 

 

 

 

Religionslehre sowie Religiöse und ethische Kompetenzen entwickeln

der Unterricht ist in den Stunden der Kompetenzbereiche integriert

Deutsch

       

Kompetenzbereiche

     

 I    Pflegeprozesse in akuten und dauerhaften Pflegesituationen gestalten

9

9

8,5

 II   Kommunikation und Beratung gestalten

2,5

2,5

2,5

 III  Intra- und interprofessionelles Handeln gestalten und mitgestalten

2,5

2,5

2,5

 IV  Das eigene Handeln ethisch sowie rechtlich reflektieren und begründen

1

1,5

1,5

 V  Das eigene Handeln wissenschaftlich und berufsethisch reflektieren und begründen

1,5

1,5

1

Stunden zur freien Verfügung

2

2

2

Insgesamt

18,5

19

18

 

     

Praxis in der Pflege

Praktische Ausbildung

850

850

800

Abschlussprüfung

Die Ausbildung wird durch drei schriftliche, eine praktische und eine mündliche Prüfung abgeschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ erteilt.

Die Pflegetätigkeit der generalistischen Pflegefachkraft ist damit nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung in allen Versorgungsbereichen möglich.

Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.

Bei Spezialisierung im Bereich Altenpflege wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Altenpflegerin/Altenpfleger“ erteilt. Die Einsatzbereiche nach dieser abgeschlossenen Ausbildung sind in der Regel bezogen auf die Arbeit mit alten Menschen.

Ausbildungsvergütung

Vom Träger der praktischen Ausbildung erhalten Sie während der Ausbildungsdauer eine tariflich festgelegte Ausbildungsvergütung, die im Ausbildungsvertrag geregelt und jährlich gestaffelt wird (aktuell ca. 1.190,- Euro bis 1.350,- Euro brutto).

Informationen über die Bertha-von-Suttner-Schule
  • Kennenlern-/ Einführungstage
  • nach Möglichkeit Angebot von Deutsch-Förderstunden bei Bedarf
  • Wandertage
  • Exkursionen
  • Theater-AG der Schule, Sporttage, Sportturniere

und Vieles mehr.

Wir legen an unserer Schule im Sinne unseres Logos und unseres Leitbildes großen Wert auf Verantwortung für Mensch, Tier und Umwelt. Das bedeutet unter anderem, dass wir uns gegenseitig mit Wertschätzung, Respekt und Toleranz begegnen und uns alle mitverantwortlich fühlen für die gemeinsame Gestaltung des Schulalltags.

Kosten

Es wird kein Schulgeld erhoben. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung sind Schulbücher unentgeltlich. Die Kosten für Lernmittel, deren Art und Zweck die Leihe ausschließen, müssen anteilig übernommen werden. Fahrtkosten können im Rahmen der geltenden Richtlinien erstattet werden.

Bewerbung/Anmeldung

Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen der Schule vorzulegen:

  • Aufnahmeantrag
  • unterschriebener Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg mit aktuellem Passbild
  • beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
  • der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliche Bescheinigung, Nachweis Impfstatus)
  • der Ausbildungsvertrag mit einer praktischen Ausbildungsstelle
  • ggf. weitere beglaubigte Nachweise

Hinweis

Unsere Schule ist AZAV-zertifiziert. Auszubildende können daher mit Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit gefördert werden. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Arbeitsagentur: http://www.arbeitsagentur.de

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