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Die Berufsfachschule zum Erwerb von Zusatzqualifikationen in der Pflege bereitet zur Praxisanleiterin/zum Praxisanleiter für Pflegeberufe vor.

Um für die generalistische Pflegeausbildung eigene Ausbildungsplätze oder Pflichteinsatzstellen für fremde Auszubildende anbieten zu können, sind alle ausbildenden Einrichtungen nach dem Pflegeberufegesetz dazu verpflichtet, eine Praxisanleitung im Umfang von mind. 10% der Einsatzzeit sicherzustellen. Voraussetzung für die Praxisanleitung ist laut Gesetz u.a. eine Anleiterqualifikation von 300 Stunden.

Aufgabe der Praxisanleitung ist es u.a. die Auszubildenden geplant und strukturiert auf der Grundlage eines schriftlichen Ausbildungsplans an die Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann heranzuführen.

Die Praxisanleitungen nehmen eine bedeutende Rolle beim Kompetenzerwerb der Auszubildenden ein. Sie unterstützen sie in der Ausbildung und im Prüfungsgeschehen, sie sind für die Beurteilung des Praxiseinsatzes verantwortlich und wirken bei der Benotung der praktischen Abschlussprüfung mit.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Berufsfachschule zur Weiterbildung sind

  • eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte Fachkraft im Bereich Pflege, Altenpflege, Gesundheits-/Krankenpflege oder Gesundheits-/Kinderkrankenpflege
  • und eine mindestens einjährige Berufserfahrung in der Pflege mit andauerndem Beschäftigungsverhältnis
Weiterbildungsdauer/Weiterbildungsziele

Die berufsbegleitende Weiterbildung zur Praxisanleitung in der Pflege beginnt am 01. September, dauert ein Jahr und umfasst 300 Unterrichtsstunden.

Pflegefachkräfte werden befähigt, als Praxisanleitung Auszubildende schrittweise an die Aufgaben einer Pflegefachkraft heranzuführen, die durchgeführten Aufgaben zu beurteilen sowie durch einen intensiven Austausch und Kooperation mit der Pflegeschule eine gute Ausbildung zu ermöglichen.

Organisation der Weiterbildung

Der Unterricht an der Berufsfachschule umfasst 7,5 Stunden Unterricht pro Woche. Der Unterricht findet in der Regel an zwei Spätnachmittagen (ab ca. 15:30 Uhr) jeweils im Umfang von drei bis vier Unterrichtsstunden statt.

Möglich ist auch eine Kombination aus einem Tag Unterricht pro Woche nachmittags/abends und mehrmals ganze Tage am Stück über das Jahr verteilt.

Stundentafel

Pflichtbereich

Stunden/Woche

Die Ausbildung planen und durchführen

3

Leistung bewerten

2

Lernortkooperation gestalten

1,5

Wahlpflichtbereich

1

Insgesamt

7,5

Abschlussprüfung

Die Weiterbildung wird durch eine schriftliche Abschlussprüfung und ggf. eine mündliche Prüfung beendet.

Zeugnis und Zertifikat

Nach erfolgreichem Abschluss der Schule erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zeugnis und ein Zertifikat zum Nachweis ihrer berufspädagogischen Qualifikation.

Kosten

Es wird kein Schulgeld erhoben. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung sind Schulbücher unentgeltlich. Die Kosten für Lernmittel, deren Art und Zweck die Leihe ausschließen, müssen anteilig übernommen werden. Fahrtkosten können im Rahmen der geltenden Richtlinien erstattet werden.

Anmeldung

Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen der Schule vorzulegen:

  • Aufnahmeantrag
  • Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg mit aktuellem Passbild
  • Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung im Bereich Pflege (beglaubigte Kopie)
  • Nachweis über ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis von bisher mindestens einjähriger Dauer