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Die Ausbildung zur zur/zum staatlich anerkannten Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer wird an der "Berufsfachschule für Altenpflegehilfe" in Verbindung mit stationären oder ambulanten Einrichtungen der Altenpflege in einem dualähnlichen Ausbildungssystem durchgeführt.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Aufnahme in die einjährige Berufsfachschule für Altenpflegehilfe ist

  • der Hauptschulabschluss
  • oder ein gleichwertiger Bildungsstand

und

  • der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs
  • der Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Altenhilfe
  • ausreichend deutsche Sprachkenntnisse, sofern ein Zeugnis nicht an einer deutschen Schule erworben wurde
Ausbildungsdauer/Ausbildungsziele

Die Ausbildung zur/zum staatlich anerkannten Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer beginnt am 01. August oder 01. September und dauert ein Jahr (12 Monate). Sie vermittelt Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten für eine qualifizierte Mitwirkung und Mithilfe bei der Betreuung, Versorgung und Pflege alter Menschen in der stationären, teilstationären, offenen und ambulanten Altenhilfe.

Im schulischen Unterricht wird die theoretische Vermittlung des Unterrichtsstoffes mit der praktischen Umsetzung verknüpft.

Organisation der Ausbildung

Die theoretische und praktische Ausbildung an der Schule umfasst im Pflichtbereich 18 Unterrichtsstunden und im Wahlbereich 2 Unterrichtsstunden pro Woche.

Auf den praktischen Teil der Ausbildung entfallen insgesamt 850 Stunden.

Der Unterricht findet in der Regel an 2 Schultagen pro Woche statt.

Die Ausbildungsinhalte werden als Lernfelder beschrieben, die sich aus den beruflichen Aufgabenstellungen und den Handlungsabläufen der Praxis ableiten.

Stundentafel

Pflichtbereich

Stunden/Woche

Religionslehre und Religionsgeragogik

1

Deutsch

1

Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege

10

Unterstützung bei der Lebensgestaltung

2

Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen

2

Altenpflege als Beruf

1

Wahlpflichtbereich

1

Insgesamt

18

   

Wahlbereich

2

 

 

Praxis in der Altenpflege

Gesamtstunden praktische Ausbildung in den Einrichtungen

850

Abschlussprüfung

Die Ausbildung wird durch eine schriftliche, eine praktische und eine mündliche Prüfung abgeschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Altenpflegehelferin/anerkannter Altenpflegehelfer“ erteilt.

Anschließend besteht die Möglichkeit, die 3-jährige Berufsfachschule für Pflege zu besuchen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Ausbildung gegebenenfalls um 1 Jahr verkürzt werden.

Ausbildungsvergütung

Die Vergütung wird im Ausbildungsvertrag geregelt und erfolgt in Anlehnung an oder nach dem jeweils gültigen Tarifvertrag für die Krankenpflegehelferausbildung (aktuell ca. 1.000.- Euro brutto).

Informationen über die Bertha-von-Suttner-Schule
  • Kennenlern-/ Einführungstage
  • Wandertage
  • Exkursionen
  • Theater-AG der Schule, Sporttage, Sportturniere

und Vieles mehr.

Wir legen an unserer Schule im Sinne unseres Logos und unseres Leitbildes großen Wert auf Verantwortung für Mensch, Tier und Umwelt. Das bedeutet unter anderem, dass wir uns gegenseitig mit Wertschätzung, Respekt und Toleranz begegnen und uns alle mitverantwortlich fühlen für die gemeinsame Gestaltung des Schulalltags.

Kosten

Es wird kein Schulgeld erhoben. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit nach Artikel 14 Absatz 2 der Landesverfassung sind Schulbücher unentgeltlich. Die Kosten für Lernmittel, deren Art und Zweck die Leihe ausschließen, müssen anteilig übernommen werden. Fahrtkosten können im Rahmen der geltenden Richtlinien erstattet werden.

Bewerbung / Anmeldung

Zur Bewerbung für die Ausbildung zur Altenpflegehelferin/ zum Altenpflegehelfer sind folgende Unterlagen der Schule vorzulegen:

  • Aufnahmeantrag
  • unterschriebener Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg mit aktuellem Passbild
  • beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses
  • der Nachweis der gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des Berufs (ärztliche Bescheinigung, Nachweis Impfstatus)
  • der Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung der Altenhilfe
  • ggf. weitere beglaubigte Nachweise

Die Bewerbungsunterlagen sollten bis zum 1. März eines Jahres für die Aufnahme im folgenden Jahr bei der Schule vorliegen. Später eingehende Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze frei sind.

Hinweis

Unsere Schule ist AZAV-zertifiziert. Auszubildende können daher mit Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit gefördert werden. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Arbeitsagentur: http://www.arbeitsagentur.de

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