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Organisation der Ausbildung

Die klassische Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher in Teilzeitform dauert vier Jahre und gliedert sich in eine Ausbildung von drei Schuljahren mit Theorie- und Praxisanteilen an der Fachschule für Sozialpädagogik und ein durch die Schule begleitetes berufsbezogenes Praktikum von einem Jahr in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Der Unterricht in den ersten drei Ausbildungsjahren findet in der Regel in Blöcken von mehreren Wochen im Wechsel mit Praxisblöcken statt. Der Unterricht der Stundentafel wird für die Unterrichtswochen der Schulblöcke umgerechnet, so dass sich eine durchschnittliche Unterrichtszeit von ca. 30 bis 33 Wochenstunden ergibt. Die Schulferien sind in der Regel freie Zeit.

Während der Praxisblöcke findet kein Unterricht statt. Die Arbeitszeit in der Einrichtung kann in diesen drei Jahren individuell abgesprochen werden und muss pro Schuljahr der Summe der Stundentafel entsprechen, umgerechnet in Blockwochen (ca. 10-15 Stunden/ Woche).

Das Arbeitsfeld und die Einrichtung sind mindestens einmal während der schulischen Ausbildung zu wechseln.

Das 4. Ausbildungsjahr entspricht dem Berufspraktikum. Für das vierte Jahr wird ein Ausbildungsvertrag mit dem Träger einer Einrichtung geschlossen. Es wird in der Regel in Vollzeit in einer Tageseinrichtung für Kinder/ sozialpädagogischen Einrichtung absolviert. Unter bestimmten Voraussetzungen kann nach Absprache auch das Berufspraktikum in Teilzeit absolviert werden. Der Träger gewährt den Jahresurlaub.

Stundentafel

Pflichtbereich

1. Schuljahr

2. Schuljahr

3. Schuljahr

1. Fächer

     

Religionslehre/-pädagogik

2

1

1

Deutsch

1

2

1

Englisch

1

2

1

2. Handlungsfelder

     

Berufliches Handeln fundieren

2,5

2,5

2,5

Erziehung und Betreuung gestalten

2,5

2

3

Bildung und Entwicklung fördern I

2

2,5

2

Bildung und Entwicklung fördern II

4,5

3

3

Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben lernen

2

2

2

Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln

1

1

2

Sozialpädagogisches Handeln/ Praxis

3

3

2

Wahlpflichtbereich

 

z.B. Musik/Rhythmik, Sport- und Bewegungspädagogik

2

2

---

Insgesamt

23,5

23

19,5

       

Wahlbereich

 

Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife

     

Mathematik

2

2

2

Abschlussprüfung

Die schulische Ausbildung wird durch eine Facharbeit mit Präsentation und anschließendem Fachgespräch, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Die bestandenen Prüfungen sind Voraussetzung für den Beginn des Berufspraktikums.

Zum Abschluss des Berufspraktikums erfolgt ein Kolloquium auf der Grundlage eines Praktikumsberichtes, der während des vierten Jahres erstellt wird.

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“ erteilt. Laut Berufsbildungsgesetz wird mit abgeschlossener Ausbildung aktuell der „Bachelor Professional im Sozialwesen“erteilt, der nach derzeitigem Landeshochschulgesetz zum Studium innerhalb Baden-Württembergs berechtigt.

Ausbildungsvergütung

Während der ersten drei Ausbildungsjahre erfolgt in der Regel keine Vergütung. Eine Möglichkeit der finanziellen Unterstützung ist die Förderung durch die Agentur für Arbeit oder durch Bafög.

Die Vergütung im dritten Ausbildungsjahr wird im Vertrag geregelt und erfolgt in Anlehnung an oder nach den jeweils gültigen Tarifverträgen (aktuell ca. 1.650,- Euro brutto).

Bewerbung / Anmeldung

Zur Bewerbung für die „klassische“ Ausbildung in Teilzeitform sind folgende Unterlagen der Schule vorzulegen:

  • Aufnahmeantrag
  • unterschriebener Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg mit aktuellem Passbild
  • beglaubigte Kopie des letzten Halbjahres-, Jahres- bzw. Abschlusszeugnisses
  • weitere Nachweise z.B. über Praxiszeiten
  • nach Möglichkeit formlose Bestätigung einer sozialpädagogischen Einrichtung über einen Praktikumsplatz für das erste Ausbildungsjahr.

Die Bewerbungsunterlagen sollten bis zum 1. Märzeines Jahres für die Aufnahme im folgenden Jahr bei der Schule vorliegen. Später eingehende Bewerbungen werden berücksichtigt, solange Schulplätze vorhanden sind.

Hinweis

Unsere Schule ist AZAV-zertifiziert. Auszubildende können daher mit Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit gefördert werden. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Arbeitsagentur: http://www.arbeitsagentur.de

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