Die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher in Teilzeitform beginnt in der Regel am 1. oder 15. September und dauert vier Jahre (48 Monate). Sie gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsanteile. Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 2000 Stunden in einer Tageseinrichtung für Kinder/ sozialpädagogischen Einrichtung und findet auch in der unterrichtsfreien Zeit statt. Der Träger gewährt den Jahresurlaub, der nur in den Ferien genommen werden kann.
Der Unterricht kann an drei Tagen pro Woche plus zwei Tage Praxis oder in Blöcken von mehreren Wochen im Wechsel mit Praxisblöcken stattfinden. Für das Blockmodell wird der Unterricht der Stundentafel für die Unterrichtswochen der Schulblöcke umgerechnet, so dass sich eine durchschnittliche Unterrichtszeit von ca. 25 Wochenstunden ergibt.
Während der Praxisblöcke findet kein Unterricht statt. Die Arbeitszeit in der Einrichtung richtet sich nach dem Vertrag, der mit dem Träger der Einrichtung abgeschlossen wurde und entspricht mindestens ca. einer 75%-Stelle bzw. ca. 30 Stunden/ Woche.
Pflichtbereich |
1. Schuljahr |
2. Schuljahr |
3. Schuljahr |
4. Schuljahr |
1. Fächer |
||||
Religionslehre/-pädagogik |
1 |
1 |
1 |
1 |
Deutsch |
1 |
1 |
1 |
1 |
Englisch |
1 |
1 |
1 |
1 |
2. Handlungsfelder |
||||
Berufliches Handeln fundieren |
2,5 |
1,5 |
2 |
1,5 |
Erziehung und Betreuung gestalten |
1,5 |
2 |
2 |
2 |
Bildung und Entwicklung fördern I |
1,5 |
1,5 |
1,5 |
2 |
Bildung und Entwicklung fördern II |
2,5 |
3 |
3 |
2 |
Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben |
1,5 |
1,5 |
1 |
2 |
Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln |
1 |
1 |
1 |
1 |
Wahlpflichtbereich |
|
|
||
z.B. Musik/Rhythmik, Sport- und Bewegungspädagogik |
1,5 |
1,5 |
1,5 |
1,5 |
Insgesamt |
15 |
15 |
15 |
15 |
|
||||
Sozialpädagogisches Handeln/ Praxis gesamt mindestens 2000 Stunden |
500 |
500 |
500 |
500 |
Wahlbereich |
|
|
||
Zusatzunterricht zum Erwerb der Fachhochschulreife |
||||
Mathematik |
1,5 |
1,5 |
1,5 |
1,5 |
Englisch |
---- |
1 |
---- |
1 |
Die Ausbildung wird durch eine Facharbeit mit anschließendem Kolloquium, einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung abgeschlossen. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ / „Staatlich anerkannter Erzieher“ erteilt. Laut Berufsbildungsgesetz wird mit abgeschlossener Ausbildung aktuell der „Bachelor Professional im Sozialwesen“erteilt, der nach derzeitigem Landeshochschulgesetz zum Studium innerhalb Baden-Württembergs berechtigt.
Die vierjährige Ausbildung wird vom Träger der Ausbildung, mit dem ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird, vergütet. Die Vergütung wird im Vertrag geregelt und erfolgt in Anlehnung an oder nach den jeweils gültigen Tarifverträgen (Staffelung im Laufe der drei Jahre).
Zur Bewerbung für die PIA „praxisintegrierte“ Ausbildung in Teilzeitform sind folgende Unterlagen der Schule vorzulegen:
- Aufnahmeantrag
- unterschriebener Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungs- und Berufsweg mit aktuellem Passbild
- beglaubigte Kopie des letzten Halbjahres-, Jahres- bzw. Abschlusszeugnisses
- weitere Nachweise z.B. über Praxiszeiten
- nach Möglichkeit formlose Bestätigung oder einen Ausbildungsvertragmit einem von der Schule als geeignet angesehenem Träger einer sozialpädagogischen Einrichtung.
Die Bewerbungsunterlagen sollten bis zum 1. Märzeines Jahres für die Aufnahme im folgenden Jahr bei der Schule vorliegen. Später eingehende Bewerbungen können nur berücksichtigt werden, wenn noch Schulplätze frei sind.
Hinweis
Unsere Schule ist AZAV-zertifiziert. Auszubildende können daher mit Bildungsgutscheinen der Agentur für Arbeit gefördert werden. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Arbeitsagentur: http://www.arbeitsagentur.de